Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf // Stellungnahme zum zweiten Entwurf, Juni 2016

Zentrale Kritikpunkte der Naturschutzverbände nicht ausgeräumt

In der zweiten Beteiligungsrunde zum überarbeiteten Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf (Stand Juni 2016) haben die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) in einer umfangreichen Stellungnahme ihre Kritik aus der Beteiligung am ersten Entwurf im Jahr 2015 erneuert und ergänzt.

So wurden die in der gemeinsamen Stellungnahme vom 31.03.2015eingebrachten Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zum ersten Planentwurf nur vereinzelt aufgegriffen. Hierzu zählen die Berücksichtigung des Alleenschutzes in Grundsätzen des Kapitels „Kulturlandschaft“ und die textliche Ergänzung hinsichtlich der Klimaschutzmaßnahmen um „die Wiederherstellung von Mooren oder Grünland, Feuchtgebieten und sonstigen kohlenstoffreichen Böden“. Einzelne Änderungen bei den zeichnerischen Darstellungen wie neue Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) in den Kreisen Kleve, Viersen, Mettmann und der Stadt Solingen, die Erweiterung von Regionalen Grünzügen (u.a. Städte Krefeld, Solingen, Remscheid, Wuppertal und Kreise Mettmann) sowie die Streichung von Siedlungsflächen (Wülfrath) entsprechen ganz oder teilweise den Forderungen der Naturschutzverbände.

Ihre zentralen Kritikpunkte aus der Stellungnahme zum ersten Entwurf halten die Naturschutzverbände jedoch aufrecht. Die Kritik betrifft die starke Reduzierung der Darstellung von Regionalen Grünzügen, die Beschränkung auf ein Mindestmaß bei der Darstellung der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN), die Verfehlung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung, die Abschwächung der bisherigen planerischen Vorgaben des GEP 99 zum Gewässerschutz und das Fehlen einer planerischen Konzeption zur Bewältigung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaufgaben. In der jetzt vorgelegten Stellungnahme wird die Kritik zu den textlichen und zeichnerischen Darstellungen in der Fassung des zweiten Entwurfs ergänzt und konkretisiert.

Hinsichtlich der Änderungen der textlichen Darstellungen im zweiten Entwurf stoßen unter anderem auf Bedenken:

  • die neu aufgenommene Möglichkeit, vom Ziel der Entwicklung der Innenpotentiale vor den Außenpotentialen für den Fall abzuweichen, dass die Außenpotentiale zur Ergänzung eines „qualitativen Flächenangebotes zur Wohnraumdeckung“ in einer Kommune notwendig sind - dadurch wird nach Auffassung der Naturschutzverbände das Ziel einer flächensparenden Siedlungsflächenentwicklung geschwächt,
  • die Änderungen zum Thema Konversion, da die Änderungen der hohen Bedeutung der ehemals militärisch genutzten Flächen für eine freiraumschonende Siedlungsflächenentwicklung im Siedlungsbereich einerseits und der Sicherung von Naturschutzfunktionen im Freiraum andererseits nicht gerecht werden,
  • die Streichung eines Grundsatzes zum Schutz von Grünzäsuren auch außerhalb der Regionalen Grünzüge sowie die Schwächung der textlichen Ziele zum Schutz der Regionalen Grünzüge,
  • die Schwächung des Freiraumschutzes durch neue Siedlungsansätze für freiraumorientierte Freizeit- und Erholungsanlagen.

Bei den im zweiten Entwurf geänderten zeichnerischen Darstellungen kritisieren die Naturschutzverbände unter anderem:

  • neue oder geänderte Darstellungen mehrerer Wohn- oder Gewerbe-/Industrieflächen (Kreise Kleve, Viersen, Städte, Mettmann und Städte Remscheid, Wuppertal),
  • die Streichung oder Reduzierung von mehr als einem Dutzend Darstellungen von Bereichen zum Schutz der Natur (Städte Solingen, Remscheid, Wuppertal, Kreise Kleve, Mettmann, Viersen),
  • die Streichung oder Reduzierung von Regionalen Grünzügen und Bereichen zum Schutz der Landschaft und landschaftsbezogenen Erholung.

Zu zwei Vorranggebieten für die Windenergienutzung im Kreis Kleve – Windpark im Reichswald/ Kranenburg und ein Vorranggebiet in Geldern – erfolgten bereits in der Stellungnahme zum ersten Entwurf ablehnende Stellungnahmen. Die Bedenken wurden jetzt weiter begründet. Ebenso wird der Darstellung eines Windenergiebereiches am ehemaligen Flughafen Elmpt (Niederkrüchten, Kreis Viersen) eine Absage erteilt. Alle Gebiete sollten aufgrund der nicht zu lösenden Konflikte zwischen Bau und Betrieb der Anlagen einerseits und dem Vorkommen windkraftsensibler und teilweise bestandsbedrohter Vogelarten im Plangebiet andererseits nicht als Windenergiebereiche dargestellt werden.

» Gemeinsame Stellungnahme von BUND NRW, LNU und NABU NRW vom 17. Oktober 2016

» Anschreiben, » Anlage 1 und » Anlage 2 zur Stellungnahme