FAQ Naturschutzbeirat

Was ist der Naturschutzbeirat?

Der Naturschutzbeirat dient der unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft. Das bedeutet, dass der Beirat in seiner Gesamtheit sowie die einzelnen Mitglieder nicht an Weisungen, Anträge oder Richtlinien der Naturschutzbehörde gebunden sind. Die Einrichtung eines Naturschutzbeirats ist für alle kreisfreien Städte sowie für die Kreise in NRW verpflichtend. Landesweit setzen sich Vertreter*innen von BUND, NABU sowie LNU schon seit vielen Jahren ehrenamtlich für die Belange von Natur und Landschaft in den Naturschutzbeiräten ein. Das Landesbüro berät und unterstützt die ehrenamtlichen Vertreter*innen der Naturschutzverbände in den Naturschutzbeiräten bei Fragen und Problemen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Beiräten auftreten. 

Welche rechtlichen Regelungen gibt es in NRW zu den Naturschutzbeiräten?

Die zentrale Regelung für die Naturschutzbeiräte in NRW ist § 70 LNatSchG NRW, der unter anderem die Zusammensetzung der Beiräte, das Wahlverfahren sowie die Aufgabenbereiche bestimmt. Das Wahlverfahren wird durch zusätzliche Regelungen in der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes spezifiziert. Zudem werden die Regelungen durch den Erlass vom Umweltministerium „Beiräte bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht“ ergänzt. Der Erlass konkretisiert insbesondere die Befugnisse des Naturschutzbeirats sowie das Beteiligungsverfahren. Darüber hinaus hat jeder Naturschutzbeirat die Möglichkeit, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben. Innerhalb der Geschäftsordnung können beispielsweise Einladungsfristen zu den Sitzungen oder Rederechte geregelt werden. Viele Naturschutzbeiräte, wie auch der Naturschutzbeirat in Essen, haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und eigene Geschäftsordnungen verabschiedet.

Wo kann ich Informationen zur der Arbeit des Naturschutzbeirats meiner Gemeinde erhalten?

In den Informationssystemen der kreisfreien Städte und Kreise können Informationen zu den Naturschutzbeiräten abgerufen werden. Neben den Namen der Mitglieder werden dort oftmals auch die Sitzungstermine, die Tagesordnungen sowie die Sitzungsniederschriften des Naturschutzbeirats veröffentlicht. Hier finden Sie eine Linksammlung der Naturschutzbeiräte in NRW.

Die Sitzungen der Naturschutzbeiräte sind grundsätzlich öffentlich, sodass Interessierte an den Sitzungen teilnehmen können. Der Naturschutzbeirat hat jedoch die Möglichkeit, bestimmte Themen unter Ausschluss der Öffentlichkeit intern zu beraten. Näheres regelt die Geschäftsordnung des jeweiligen Naturschutzbeirates.

Bearbeitungsstand: Mai 2023

Redaktion:
Katharina Pohlschmidt