Hinweise für Ihre Stellungnahme

Bei den Abgrabungen kann man die Bedarfsfrage nur eingeschränkt für die Bewertung der einzelnen Flächen heranziehen. Das ist in ertser Linie eine Frage der Gesamtkonzeption: Der Bedarf wird ermittelt und dann werden möglichst konfliktarme Flächen gesucht, die in ihrer Gesamtheit den Bedarf decken. Es kommt hier vielmehr darauf an, ob es sich um eine möglichst konfliktarme Fläche handelt bzw. ob nicht "bessere" Flächen zur Verfügung stehen.

Zum Bedarf einzelner Abgrabungen lassen sich daher nur wenige Aspekte prüfen, die mit dieser Geamtkonzeption in Verbindung stehen:

  • Wurden die bestehenden Abgrabungen bei Erweiterungsplanungen vollständig ausgenutzt, also das gesamte Rohstoffvorkommen abgebaut?
  • Sollen neue Abgrabungen vollständig ausgenutzt werden?  

Bei den schutzgutbezogenen Kriterien aus der SUP ist für die BSAB auch zu berücksichtigen:

  • Ist der Erhalt/ die Weiternutzung einzelner Abgrabungen aus Naturschutzsicht wünschenswert (für Uferschwalben/ Kreuzkröten)?