Bedeutung und regelmäßige Forderungen

Mit diesen Vorgaben wird der Status Quo einfach fortgeschrieben: Wo schon immer viel Fläche verbraucht wurde, wird das auch in Zukunft so sein. Der so gut wie überall (Stadt/ Ballungsräume und Land) Bedarf an kleineren und bezahlbaren Geschosswohnungen, der Flächenfraß durch expandierende Logistikzentren und häufig nicht ausgelastete Gewerbeparks sowie dringend nötiger Klimaschutz und Klimawandelvorsorge werden damit weiterhin systematisch ignoriert.

Zu den regelmäßigen Forderungen der Naturschutzverbände gehören u.a. folgende Aspekte:

1. Konkrete Ziele zum Flächensparen

Festlegung verbindlicher Ziele und Vorgaben zum Flächensparen, bspw. Berechnung des 5-ha-Ziels für die Region oder die Steuerung der Bebauung durch konkrete Vorgaben und Festlegung der Bebauungsdichten für die einzelnen Flächen.


2. Keine vergangenheitsorientierte Fortschreibung

Keine Fortschreibung des Staus Quo in Sachen Flächenverbrauch: Die Berechnung auf der Grundlage der Entwicklungen in der Vergangenheit (z.B. Wohnen: aktuelle Baufertigstellugen, derzeitige Bebauungsdichten, Gewerbe: Neuansiedlungsquote der letzten Monitoringperiode/n, Gewerbe-/ Industriefläche pro Erwerbstätigeit) ist strikt abzulehnen.


3. Ausrichtung am Wohnraumbedarf der zukünftigen Bevölkerung

Ermittlung der Wohnraumbedarfe anhand der in den Städten und Gemeinden benötigten Wohnraumtypen in Abhängigkeit der zukünftigen Alters- und Wohnstrukturen: Was wird wo tatsächlich gebraucht?


4. Keine pauschalen Zuschläge

Keine Anwendung des pauschalen Planungs- und Flexibilisierungszuschlages (20 %): Hier hat sich langfristig herausgestellt, dass das Problem aufgrund der immer weiter zunehmenden Flächenknappheit damit nur fortgeschrieben und in keiner Weise gelöst werden kann. Außerdem haben die Kommunen über die zusätzlichen Reglungen des LEP und des Baugesetzbuches vielfältige Möglichkeiten, auch außerhalb der ausgewiesenen ASB Baugebiete zu planen und festzusetzen.


5. Bevölkerungsrückgang = kein neuer Flächenverbrauch

Keine künstliche Erzeugung eines positiven Bedarfs in Schrumpfungsgebieten, Ausrichtung ausschließlich am tatsächlichen lokalen Bedarf (keine pauschale Anrechnung von Fluktuationsreserve und Ersatzbedarf).


6.  Realistische Planung von Gewerbegebieten

Keine Planung von Gewerbegebieten auf „Abruf“/ als reine Angebotsplanung: Es darf nur Bedarf angemeldet werden, wo auch eine Entwicklung absehbar/ realistisch ist; dazu sind auch interkommunale Lösungen zu prüfen.


7. Ausnutzung vorhandener Pontenziale

Konsequente und verbindliche Ermittlung und größtmögliche Ausnutzung sämtlicher vorhandener Flächenpotenziale/ Innenverdichtung:

  • Einberechnung der außerhalb der ASB entstandenen und noch zur Bebauung zur Verfügung stehenden Baugebiete
  • Brachflächenpotenziale und Möglichkeiten zur Flächenumnutzung/ -umwidmung
  • Leerstände und Um-/ Ausbaupotenziale
  • Aufstockungspotenziale von Wohn- und Gewerbegebäuden
  • Möglichkeiten zur effizienteren Flächennutzung/ Nachverdichtung von Gewerbegebäuden und -flächen.

8. Prüfung von Bedarfsalternativen

Um zu einer möglichst flächensparenden Siedlungsentwicklung zu gelangen, ist auch die Prüfung von Alternativen bei der Bedarfsberechnung und -verteilung im Rahmen der SUP als Optimierungsinstrument einzusetzen.