Leitbild der doppelten Innenentwicklung

Das Leitbild der vorrangigen Innenentwicklung erhöht auf der anderen Seite auch den Druck auf innerstädtische Freiflächen und die Stadtnatur in hohem Maße. Hier ergibt sich ein Konflikt mit der seit Jahren steigenden Bedeutung des urbanen Grüns vor dem Hintergrund des Klimawandels und als Faktor innerstädtischer Lebensqualität. Ein wichtiger Grund für die Abwanderung der Bevölkerung aus innerstädtischen Bereichen ist gerade die mangelnde Umweltqualität im Wohnumfeld, ohne deren Berücksichtigung eine Nachverdichtung keinen Erfolg haben kann (BfN 2008, 15). So können die Möglichkeiten der Innenverdichtung je nach den raumspezifischen Gegebenheiten aufgrund von Entwicklungszielen für Natur und Landschaft für den Siedlungsbereich eingeschränkt sein. Dabei geht es um die Vernetzung des städtischen Grüns mit seinen vielfältigen Funktionen im ökologischen, aber auch sozialen und wirtschaftlichen Bereich (z.B. dezentrale und naturnahe Regenwasserbeseitigung).

Besondere Bedeutung kommt der Freizeit- und Erholungsnutzung sowie in zunehmendem Maße auch den klimatischen Ausgleichsfunktionen zu. Diese „doppelte Innenentwicklung“ erfordert neben den Voraussetzungen für eine effektive und effiziente Innenentwicklung in baulicher Hinsicht auch eine gute und aktuelle Datengrundlage über den Zustand von Natur und Landschaft sowie über Versorgungsdefizite und Potenziale. Darauf aufbauend ist die Entwicklung von Zielen für Natur und Landschaft im Siedlungsbereich unerlässlich (Kühnau et al. 2016, 330).

Ein Beispiel für die doppelte Innenentwicklung ist die Planung zur Parkstadt Süd in Köln. Hier soll ein bisher überwiegend gewerblich genutzter Bereich als südliche Innenstadterweiterungstädtebaulich neu geordnet werden. Neben der Entstehung eines gemischten Stadtviertels mit Wohnungen, Büros und Gewerbeflächen ist dabei auch die Vollendung des inneren Grüngürtels bis zum Rhein Ziel der gesamten Planung. Dabei spielen der klimaökologische Ausgleich sowie die freiraumgebundene Erholung eine wesentliche Rolle. Regionalplanerisch muss dafür zunächst der bisher als Allgemeiner Siedlungsbereich/ Bahnfläche dargestellte Bereich zu einem Regionalen Grünzug mit Waldbereichsdarstellung geändert werden, bevor die Bauleitplanung die weitere Gestaltung festlegen kann.