Bedarfsermittlung Rohstoffabbau

Als Grundlage für die Ermittlung der auszuweisenden Abgrabungsflächen dienen die vorhandenen geologischen Kartenwerke und Datensammlungen sowie insbesondere die Landesrohstoffkarte und die rohstoffgeologischen Empfehlungen des Geologischen Dienstes NRW. Es werden insbesondere Rohstoffmächtigkeiten und teilweise auch -qualitäten berücksichtigt und regionale Vorgaben für das Abgrabungsgeschehen formuliert, z.B. zu den Rohstoffergiebigkeiten. Zu berücksichtigen sind hier auch Möglichkeiten zum Recycling und zum Ersatz durch andere Stoffe (Substitution).

Allerdings findet keine quantitative Festlegung auf konkrete Mengen oder Obergrenzen statt. Es ist im Sinne einer Angebotsplanung, die den Rohstoffabbau ermöglichen soll, ein substanzieller Raum zu gewährleisten, d.h., dass für den Mindestversorgungszeitraum z.B. gemessen an den Vorkommen in der Region bzw. den einzelnen Kreisen und anderer Kriterien ausreichend Angebote zum Abbau gemacht werden. Eine genaue Definition für diesen substanziellen Raum gibt es aber nicht.

Analog zum Siedlungsflächenmonitoring gibt es auch ein Abgrabungsmonitoring, in dem die noch vorhandenen Reserven aus den bestehenden BASB ermittelt und angerechnet werden.

Grundlage für die Festlegung der konkreten einzelnen Flächen sind in der Regel die Abgrabungsinteressen der Unternehmen in der Region, die im Vorfeld der Regionalplanaufstellung abgefragt werden. Die Bedarfsermittlung beruht damit auf einem produktions-/ nachfrageorientierten Ansatz. Auch hier werden wie bei den Siedlungsbereichen bestimmte zu berücksichtigende Kriterien bereits grundsätzlich für die Meldung von Interessen/ Flächen vorgegeben; neben den rohstoffbezogenen werden dabei in der Regel auch schon naturschutz-/ umweltfachliche Tabu- und Restriktionskriterien formuliert, die eine wesentliche Rolle spielen.

Die gemeldeten Abgrabungsinteressen werden dann anhand der regionalplanerisch aufgestellten Bewertungskriterien, den Ergebnissen mit der Erhebnung der noch vorhandenen Reserveflächen und dem Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung (SUP) bewertet/ abgewogen und dargestellt.