Alternativenprüfung

Ein wichtiger Prüfungsbestandteil dafür ist die Alternativenprüfung, die sich intensiv mit Plan- und Konzeptalternativen auseinandersetzen und verschiedene Entwicklungspfade mit unterschiedlichem Vermeidungs- und Verminderungspotenzial aufzeigen sollte. Sie kann z.B. durch das Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten bei der Berechnung und Festlegung der Bedarfe für Siedlungsflächen für die Planungsregion von vorneherein dazu beitragen, dass viele – umweltfachlich kritische – Einzelflächen gar nicht erst vorgeschlagen werden müssen. Für die konkreten Flächen muss sie - auch kommunenübergreifend - Flächenalternativen untersuchen und die umwelt- und naturschutzfachlich besten Varianten benennen.

Bei der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf,  „Mehr Wohnbauland am Rhein“ konnten die Naturschutzverbände z.B. aufzeigen, dass grundlegende Aspekte im Kontext Bedarfsfestslegung/ Steuerung der Siedlungsdichten/ Flächenverbrauch nicht ausreichend betrachtet worden sind. Die Forderung nach einer derartigen Alternativenbetrachtung wurde im 2. Entwurf auch als Prüfaspekt in die Unterlagen zur SUP aufgenommen und zumindest dargestellt – und damit von der Regionalplanungsbehörde als relevanter Prüfaspekt anerkannt. Ebenso wurden nachträglich die Regionalen Grünzüge und Biotopverbundflächen besonderer Bedeutung auf Beeinträchtigung geprüft und in die Flächenbewertung einbezogen. Daraufhin wurden Flächenzuschnitte nich einmal geändert und einige Flächen aus dem 1. Entwurf gestrichen.

Die Umweltprüfung als Prozess kann auch eine wichtige Rolle bei Regionalplanänderungen spielen: Hier werden Alternativen oft erst aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen oder auch im Erörterungstermin direkt diskutiert. So werden beispielsweise Alternativen in Form von geänderten/ reduzierten Siedlungsflächendarstellungen noch im Erörterungstermin als Ergebnis des regionalplanerischen Meinungsausgleichs gefunden. Diese sind dann nicht im Umweltbericht, sondern nur als Ergebnis der Erörterung dokumentiert.

Einige Beispiele aus den Jahresberichten des Landesbüros:
2011 (Streichung/Reduzierung ASB/GIB, S. 15 -18)
2014 (Streichung BSAB, S. 14).