Stand der Planungen/ Beteiligungen

Diese Seiten geben einen Überblick über

  • die laufenden Verfahren,
  • die Beteiligungsschritte und Stellungnahmen der Naturschutzverbände,
  • die vorliegenden, naturschutzrelevanten Fachbeiträge der verschiedenen Ressorts,
  • die jeweils zugrunde liegenden statistischen Daten aus dem Regionalmonitoring (soweit öffentlich zugänglich),
  • ggf. weitere Angebote zu statistischen Daten der Bezirksregierungen,
  • die Fundstellen für die Unterlagen zu den Sitzungen des Regionalrates (Aufstellungsbeschlüsse etc.).

Die Planungsregionen und Planungsträger in NRW

Die Planungsregionen sind jeweils die Regierungsbezirke Detmold und Köln sowie Düsseldorf, Arnsberg und Münster ohne das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr, das eine eigene Planungsregion darstellt. Die Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne (Erarbeitung, Anhörungsverfahren) werden von der Regionalplanungsbehörde bei der jeweiligen Bezirksregierung durchgeführt. Dieses erfolgt im Auftrag des jeweiligen Regionalrates - dem politischen Gremium auf regionaler Ebene, das alle sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen trifft und letztlich den Regionalplan beschliesst - und damit auch über die Abwägung entscheidet. In der Planungsregion des Regionalverbands Ruhr fallen diese Aufgaben der Verbandsversammlung des RVR zu.

Die Zusammensetzung der Regionalräte (zu Ruhrparlament s. hier) richtet sich nach den Ergebnissen der Kommunalwahlen in den jeweiligen Planungsregionen (> Partei-Fraktionen im Regionalrat). Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates ist abhängig von der Einwohnerzahl im Regierungsbezirk, wobei die Kreise und kreisfreien Städte je angefangene 200.000 Einwohner ein stimmberechtigtes Mitglied in den Regionalrat wählen. Daneben gibt es noch die Gruppe der beratenden Mitglieder ohne Stimmrecht. Sie vertritt die gesellschaftlich relevanten Interessen im Regionalrat (Arbeitgeber-/Arbeitnehmervertreter*innen, Naturschutzverbände, Sportverbände, kommunale Gleichstellungsstellen). Dazu kommen noch die Oberbürgermeister*innen und Landrät*innen des Regierungsbezirks sowie ein/e Vertreter*in des jeweiligen Landschaftsverbandes, die die Interessen ihrer Kommunen und Kreise bzw. ihres Kommunalverbandes beratend in den Regionalrat einbringen.