Neues Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (2014)

Auf der Grundlage der Vorschläge und Anforderungen, die die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände mit einem  neuen  Landesnaturschutzgesetz  verbinden,  erfolgte  durch das Landesbüro im Jahr 2014 eine umfassende Ausarbeitung der „Vorschläge für ein Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung des Bundes-naturschutzgesetzes“. Die Stiftung für die Natur Ravensberg, Kirchlengern förderte diese im Schwerpunkt rechtliche Ausarbeitung, die in Erwartung der Novelle des Landschafts-gesetzes und der damit verbundenen Diskussion insbesondere dazu dienen soll, die Spielräume des Landesgesetzgebers, die im Bereich des Naturschutzrechts zur Verfügung stehen, aufzuzeigen, um das BNatSchG im Interesse eines effektiven Naturschutzes  landesrechtlich  zu  ergänzen  und  dort,  wo  es  aus  Gründen  des  Naturschutzes  für  notwendig befunden wird, auch von diesem abzuweichen. Die Kurzfassung des Vorschlages sowie das gemeinsame Positionspapier der drei anerkannten Naturschutzverbände sind bei der aktuelle Meldung vom 13.03.2015 „Neues Naturschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.