Raum- und Landschaftsplanung

Raumplanung

Die Raumplanung befasst sich mit der nachhaltigen, ausgewogenen Entwicklung des Raumes. Dazu gehört neben der Planung von Siedlungs- und Rohstoffgewinnungsgebieten auch die Planung des Freiraums. Insbesondere die Regionalpläne auf der Ebene der Regierungsbezirke bzw. der Planungsregionen schaffen damit die planerisch verbindlichen Voraussetzungen sowohl für den Schutz von Natur und Landschaft, als auch für großräumige Flächeninanspruchnahmen mit den damit verbundenen negativen Umweltauswirkungen für einen langen Planungszeitraum. Dabei sind die Regionalpläne in NRW zugleich auch die Landschaftsrahmenpläne.

Zur räumlichen Gesamtplanung siehe Fachthema:
Bauleitplanung

Zur Regionalplanung siehe Fachthema:
Neue Regionalpläne für NRW

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns überörtlich und örtlich zu konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele darzustellen. In NRW erfolgt dies nur auf regionaler und örtlicher Ebene:

  • auf Regioanlebene über die Integration des Landschaftsrahmenplans in den Regionalplan (Grundlage ist der jeweilige Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege des LANUV) und
  • auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte eigenständig als Landschaftsplan.

Zur Landsschaftsplanung siehe ausführlich:
Handbuch Verbandsbeteiligung NRW, Bd. III, Kap. R

Zu den LANUV-Fachbeiträgen siehe Fachthema:
Neue Regionalpläne für NRW

Die Pläne haben zum Inhalt die

  • Bestandsaufnahme des Zustands von Natur und Landschaft,
  • die konkretisierten Ziele des Naturschutzes,
  • die Beurteilung des Ist-Zustands sowie
  • des zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft und
  • sich daraus ergebende Konflikte und
  • Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele.

Dazu gehören Erfordernisse und Maßnahmen zu/ zur:

  • Vermeidung, Minderung, Beseitigung von Beeinträchtigungen,
  • Schutzgebieten, Biotopverbund, NATURA 2000,
  • Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes, insbesondere Kompensationsmaßnahmen und Fördermaßnahmen,
  • Schutz, Verbesserung und Regeneration von Böden, Gewässer, Luft, Klima, 
  • Erhaltung, Entwicklung von Vielfalt, Eigenart, Schönheit (Landschaftsbild) und Erholungswert von Natur und Landschaft,
  • Erhaltung / Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten Bereich.

    Besonderheiten der örtlichen Landschaftspläne

    In NRW ist der Landschaftsplan nicht wie in anderen Bundesländern eine umfassende, rein fachgutachterliche Planung für den Naturschutz, sondern

    • ergeht als rechtlich verbindliche Satzung,
    • ist auf die Ausweisung von Schutzgebieten und Schutzobjekten des Naturschutzes konzentriert,
    • ist mit mit sonstigen privaten und öffentlichen Belangen abgewogen und
    • ist auf den baulichen Außenbereich beschränkt.

    Zudem tritt er mit dem Inkrafttreten eines überplanenden Bebauungsplanes außer Kraft, wenn seine Darstellungen dem Bebauungsplan widersprechen. Ein Aufhebungsverfahren ist nicht erforderlich.

    Die Landschaftspläne findet man heute häufig online auf den Seiten der Kreise und kreisfreien Städte.

    Broschüre des MULNV zum Landschaftsplan in NRW (2014)

    Übersichten zum Stand der Landschaftsplanung in NRW

    Biotopverbundplanung

    Landesweit werden Biotopverbundflächen im Landesentwicklungsplan (LEP) als Gebiete für den Schutz der Natur dargestellt und gesichert. Dabei erfolgt aber auf Landesebene keine eigenständige Verbundplanung, Grundlage ist die Regionalplanung: Die Planung des Biotopverbunds erfolgt auf dieser Ebene zunächst guterachterlich über den Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege des LANUV. Die Umsetzung findet dann über die Ausweisung von Kategorien zum Freiraumschutz im Regionalplan (z.B. Bereiche zum Schutz der Natur bzw. der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, Regionale Grünzüge) und auf der nachfolgenden Ebene des Landschaftsplans oder über Schutzverordnungen über die Festsetzung von Schutzkategorien des Naturschutzes (z.B. NSG, LSG) statt.

     

    Zum LANUV-Fachbeitrag siehe Fachthema:
    Neue Regionalpläne für NRW