Fachthema Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das grundlegende Instrument zur Steuerung der Flächennutzung in den Städten und Gemeinden. Sie legt letztlich bis ins Detail fest, welche Nutzungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten zulässig sind und kann weitreichende Vorgaben zur Förderung des Natur- und Umweltschutzes wie bspw. der Sicherung und Vergrößerung von Grünflächen, zur Entsiegelung oder zur Ausgestaltung von nicht überbaubaren Grundstücksflächen bis hin zu detaillierten Pflanzgeboten machen. Das macht sie für die Naturschutzverbände als Planungskategorie auf lokaler Ebene mit direktem Flächenbezug besonders interessant, um konkrete Maßnahmen zu fordern/ zu implementieren und planerisch umzusetzen.
Bearbeitungsstand: Dezember 2017
Redaktion: Sybille Müller, Martin Stenzel, Simone von Kampen
Die Bauleitplanung ist an den geltenden gesetzlichen Vorgaben u.a. der Raumordnung und des Umweltschutzes auszurichten; an einige davon ist sie zwingend gebunden. Viele von der Bauleitplanung betroffenen Belange unterliegen allerdings der sogenannten bauleitplanerischen Abwägung. Dabei werden die Belange bei der Entscheidung über die jeweiligen Planungen ermittelt, gewichtet und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Dieser Vorgang ist immer auch von den jeweiligen kommunalpolitischen Interessen bestimmt. Hierbei ist die Zurückstellung einzelner Belange durchaus an der Tagesordnung. Insbesondere im Hinblick auf den Flächenverbrauch ist dies aus Sicht des Naturschutzes häufig problematisch, weil Gemeinden daran interessiert sind, Wohn- und Gewerbeflächen zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation auf ihrem Gebiet auszuweisen, unabhängig von etwaigen Möglichkeiten für flächensparende interkommunale Lösungen.
Aber auch viele andere Aspekte wie der Vorrang der (doppelten) Innenentwicklung oder der immer wichtiger werdende Klimaaspekt (Klimaschutz und Klimaanpassung) spielen heute eine wichtige Rolle bei der Bauleitplanung. Sie ist im Hinblick auf ihre vielfältigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft einer Umweltprüfung zu unterziehen und Eingriffe unterliegen einer Ausgleichspflicht. Da die Umsetzung der festgelegten Ausgleichmaßnahmen oft nur defizitär erfolgt, ist aus Naturschutzsicht ein besonderes Augenmerk auf die Vorgaben zum/ r Monitoring/ Umsetzungskontrolle zu richten.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens besteht an verschiedenen Stellen die Möglichkeit für die Naturschutzverbände, sich mit spezifischen örtlichen Kenntnissen, Hinweisen und Forderungen einzubringen und auf Alternativen hinzuweisen. Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die Grundlagen der Bauleitplanung sowie die Beteiligungsmöglichkeiten/ -rechte und praktische Hinweise zur Verfahrensbearbeitung und Erarbeitung von Stellungnahmen.