Bauleitplanung als gesamthafte räumliche Kommunalplanung

Vor diesem Hintergrund ist eine Bauleitplanung zu fordern, die sich nicht als reine Bauangebotsplanung versteht, sondern die als gesamthafte räumliche Planung die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde stellt und die das Flächensparen sowie insbesondere in städtischen Gebieten die doppelte Innenentwicklung von vorneherein als oberste Prämisse mit einbezieht und konsequent umsetzt. Der Flächennutzungsplan sollte als kommunales Steuerungsinstrument ausgebaut werden und die B-Pläne sind daran auszurichten. Die gesamthafte Planung sollte dabei nicht auf kommunaler Ebene stehen bleiben, sondern auch im regionalen Austausch mit den Nachbarkommunen erfolgen.

Es existieren bereits vielfältige Initiativen hierzu wie z.B. eine Zertifizierung für flächensparende Kommunen in Nordrhein-Westfalen, an der bisher 6 Kommunen teilgenommen haben. Hier wurde z.B. das Anreizprogramm „Junge Menschen in alten Häusern" eingerichtet (Gemeinde Hellenthal), ein Anreizprogramm zur Sanierung von Altbauten aufgelegt (Stadt Münster) oder die Ermittlung von Reserveflächen für Wohnen und Gewerbe oder Brachflächen eingeführt (Städte Emsdetten und Porta-Westfalica). Die Stadt Recklinghausen hat u. a. zum Schutz und zur Aufwertung ihres Freiraums ein Entwicklungskonzept erarbeitet.

Weitere Informationen zum Zertifizierungssystem Meilenstein für flächensparende Kommunen.

Weiterführende Informationen zum Thema Flächenverbrauch finden sich bspw. auf der Internetseite des LANUV.