Plandarstellungen zum Schutz von Freiraum und Umwelt

Freiraumflächen werden nach ihrer grundlegenden Nutzungen/ Ausprägung zunächst als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, Waldbereich sowie Oberflächengewässer dargestellt. Weitere Zuordnungen erfolgen dann aufgrund von ökologischen Funktionen des Freiraums. Raumordnerische Aufgabe ist die Sicherung von Raumfunktionen, um gefährdete Freiräume/ ökologische Funktionen vor anderen Raumnutzungen zu schützen. Dabei ist zu beachten, dass ein Regionalplan in NRW als Landschaftsrahmenplan auch die überörtlichen regionalen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes darstellen muss. Die Darstellung von Freiraum erfolgt in den Regionalplänen durch die folgenden Planzeichen:

Grundlegende Nutzungen/ Ausprägungen:

  • Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (Vorbehaltsgebiete)
  • Waldbereiche (Vorranggebiete)
  • Oberflächengewässer (Vorranggebiete)

Natur- und Landschaftsschutz:

  • Bereiche zum Schutz der Natur (BSN/ Vorranggebiete)
  • Bereiche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE/ Vorbehaltsgebiete)
  • Regionale Grünzüge (RGZ/ Vorranggebiete in Verdichtungsgebieten) - z.B. Erholung

Weitere ökologische Funktionen:

  • Regionale Grünzüge (RGZ/ Vorranggebiete in Verdichtungsgebieten) - z.B. Klima
  • Grundwasser- und Gewässerschutz (Vorranggebiete)
  • Überschwemmungsbereiche (Vorranggebiete).

Eine Definition zu den Inhalten der einzelnen Kategorien ist in der Planzeichenverordnung zu finden. Die wichtigsten Kategorien für den Naturschutz werden nachfolgend kurz erläutert.

Planzeichen in der Regionalplanung:
Anlage 3 LPlG DVO
Legende
Planzeichen/ Inhalte

Flächen können auch mit mehreren Planzeichen überlagernd dargestellt werden, beispielsweise wenn ein Bereich aufgrund einer herausragenden Bedeutung für den Naturschutz als Bereich zum Schutz der Natur und wegen seiner Bedeutung für den Grundwasserschutz zugleich als Bereich zum Grundwasserschutz regionalplanerisch gesichert werden soll. Die Qualität der regionalplanerischen Sicherung des Freiraums hängt neben der Zuordnung von Freiraumbereichen zu den oben genannten Planzeichen auch maßgeblich von den textlich festgelegten Zielen und Grundsätzen im textlichen Teil des Regionalplans ab.

Bereiche zum Schutz der Natur (BSN)

Als BSN sollen alle Flächen, die für den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen, in einem Regionalplan aufgenommen werden - insbesondere zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung wertvoller Biotope sowie zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes. BSN-Darstellungen überlagern sich in der Regel mit Freiraum- und Agrarbereichen oder Waldbereichen sowie ggf. mit Oberflächengewässern. Als fachliche Grundlage dienen vor allem die vom LANUV NRW im Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege ermittelten Biotoppverbundflächen von herausragender Bedeutung (Stufe I). Die BSN umfassen immer die festgesetzten Naturschutzgebiete und sollen auch die Bereiche darstellen, die künftig in ihren wesentlichen Teilen entsprechend geschützt werden sollen.

Der Regionalplan gibt durch die BSN-Darstellungen wichtige Ziele für die Schutzgebietskonzeption vor, die die Kreise/ kreisfreien Städte in ihren Landschaftsplänen bei der Festsetzung von Schutzgebieten wie Naturschutzgebiete (NSG) zu beachten haben. Ob die BSN-Flächen in der Regel als NSG geschützt werden müssen oder ggf. auch auf andere Schutzgebietskategorien ausgewichen werden kann, hängt auch von den Vorgaben der textlichen Ziele des Regionalplans zu den BSN ab.

Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsbezogenen Erholung (BSLE)

Die BSLE umfassen alle landschaftsschutzwürdigen Bereiche, sie überlagern sich wie die BSN in der Regel mit anderen Freiraumdarstellungen. Grundlage für die Darstellung sind die vorhandenen Ausweisungen von Landschaftsschutzgebieten sowie die Biotopverbundflächen von besonderer Bedeutung (Stufe II) des Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege des LANUV.

Regionale Grünzüge (RGZ)

Regionale Grünzüge dienen dem Schutz verschiedener Freiraumfunktionen wie Naherholung, lokalem Biotopverbund, Klimaschutz/ -anpassung und sollen verbliebene Grünverbindungen zwischen Siedlungsbereichen sichern und entwickeln. Sie haben eine wichtige Bedeutung in den siedlungsräumlich verdichteten Bereichen der Regionalplangebiete. Ein besonderer Stellenwert kommt den Grünzügen für Erhalt und Entwicklung von Frischluftschneisen im Rahmen von Klimaanpassungsmaßnahmen zu.

Waldbereiche

Der Regionalplan hat als forstlicher Rahmenplan die Aufgabe, die ökologischen und ökonomischen Funktionen des Waldes zu erhalten und zu verbessern. Naturschutzwürdige Waldbereiche können überlagernd als BSN dargestellt werden.    

Hinweise für Ihre Stellungnahme

Für die Darstellung von zu schützenden Bereichen können die örtlichen Vertreter*innen der Naturschutzverbände mit ihren umfassenden Sach- und Ortskenntnissen über naturschutzwürdige Flächen wichtige ergänzende Hinweise und Vorschläge in den Planungsprozess einbringen - insbesondere mit den oft umfangreichen Informationen zu Vorkommen von Biotopen und Arten. So können die bei den behördlichen Stellen vorliegenden Datengrundlagen ergänzt und aktualisiert werden, um die Kenntnisse der Naturschtzverbände für die Planung nutzbar zu machen und dementsprechend wichtige Schutzbereiche gut begründet einfordern zu können.

Einige wichtige Prüfpunkte zu den dargestellten BSN, BSLE, RGZ und Waldbereichen finden sich im Abschnitt zur Strategischen Umweltprüfung (Prüfpunkte) und zum Artenschutz.