Immissionsschutz

Luftreinhaltepläne

Für Gebiete, in denen die Luftschadstoffgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie überschritten sind oder die Gefahr einer Überschreitung besteht, müssen Luftreinhaltepläne erstellt werden. Informationen zu Luftqualitätszielen, Wirkungen von Luftverunreinigungen und möglichen Minderungsmaßnahmen finden sich auf der Internetseite des LANUV und auf der Internetseite des Umweltministeriums NRW.

Info-Seiten:
LANUV,
MUNV

Zuständig für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. In den Luftreinhalteplänen sind die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität festzuschreiben. Die Luftreinhaltepläne für die einzelnen Städte stehen auf den Internetseiten der Bezirksregierungen zur Verfügung.

Luftreinhaltepläne bei den Bezirksregierungen:
Münster, Detmold
Düsseldorf,Köln
Arnsberg

Lärmaktionspläne

Am 18.07.2002 trat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft. Als Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie werden belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien bezeichnet, die durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr, Gewerbe- oder Industrieanlagen verursacht werden. Um die Lärmschutz-Ziele der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union zu erreichen, werden Lärmkarten erstellt, die die Öffentlichkeit über die Lärmsituation informieren. Für Gebiete, in denen Menschen von hohen Lärmpegeln belastet sind, sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen.

Für die Lärmkartierung und die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind die Städte und Gemeinden zuständig. Die Gemeinden werden bei der Berechnung der Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) unterstützt. Die Lärmkarten werden im Umgebungslärmportal des Landes veröffentlicht. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Lärmminderung erfolgt dann von den Städten und Gemeinden oder zum Beispiel den zuständigen Straßenbaubehörden. Die Städte und Gemeinden veröffentlichen die Lärmaktionspläne auf ihren Internetseiten.

Eine Ausnahme bildet der Schienenlärm. Hier ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.

Weitere Informationen, Publikationen und eine interaktive Lärmkarte stehen auf der Internetseite des Umweltbundesamtes zur Verfügung.

Fluglärmschutzbereiche

Das LANUV stellt Übersichtskarten der Fluglärmschutzbereiche in NRW zur Verfügung.