Naturschutz mit Sitz und Stimme

Die anerkannten Naturschutzverbände sind in zahlreichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit "Sitz und Stimme" vertreten. Häufig gilt es, sich für gemeinsame Vertreter*innen auszusprechen, die für die Dauer der "Amtszeit" die Belange des Natur- und Umweltschutzes in die Arbeit dieser Einrichtung einbringen. Die Benennung der Vertreter*innen erfolgt durch die Landesverbände.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der aktuellen Vertreter*innen der Naturschutzverbände in den einzelnen Gremien. Bei Interesse an der Arbeit und den aktuellen Themen können Sie sich direkt an die Verbandsvertreter*innen wenden oder Ihre Anfrage an das Landesbüro richten.

Regionalkommissionen bei den Regionalforstämtern

Die Regionalkommissionen beraten die Außenstellen, bei denen sie gebildet worden sind. Ihnen ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zudem verfügen sie über bestimmte Beteiligungsrechte, wie beispielsweise bei der Erarbeitung eines forstlichen Fachbeitrages zum Regionalplan. Den Vertreter*innen der Naturschutzverbände steht ein Stimmrecht zu. Eine Übersicht der Vertreter*innen der Naturschutzverbände kann hier eingesehen werden. 

Regionalräte

In NRW gibt es fünf Regionalräte: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster. Im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ist regionaler Planungsträger die Verbandsversammlung des RVR. Der Regionalrat/ Verbandsversammlung des RVR trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Regionalplanes und beschließt die Aufstellung. Das Erarbeitungsverfahren wird von der Regionalplanungsbehörde durchgeführt; sie ist an die Weisungen des Regionalrates/ der Verbandsversammung des RVR gebunden. Die Vertreter*innen der Naturschutzverbände nehmen beratend an den Sitzungen teil. Eine Übersicht der Vertreter*innen der Naturschutzverbände sowie Links zu den einzelnen Regionalräten können hier abgerufen werden.

Sondergesetzliche Wasserverbände

Die neun sondergesetzlichen Wasserverbände nehmen, als Körperschaften des öffenlichen Rechts wichtige Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in NRW wahr. Die Wasserverbände unterstehen der Aufsicht durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV). Die Vertreter*innen der Naturschutzverbände nehmen beratend an den öffentlichen Sitzungen des Wasserverbandes teil. Eine Übersicht der Vertreter*innen der Naturschutzverbände in den Wasserverbänden kann hier abgerufen werden.