Kommunale Grünplanung

Grünordnungspläne

Grünordnungspläne können für Teile der Gemeinde aufgestellt werden und und stellen die Erfordernisse von Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich des Erholungsfunktion parzellenscharf dar. Sie dienen als Vorlage für die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, dem sie zugeordnet sind und orientieren sich dementsprechend an den möglichen Festsetzungen. Das können z.B. Vorgaben zur Versiegelung, zu Grünflächen, Bepflanzungen, Erhaltung von Flächen oder zum Gewässer- und Hochwasserschutz sein. Häufig wird hier auch die Eingriffsregelung für den Bebauungsplan abgearbeitet.

Grünraumkonzepte

Zur Sicherung des Grünraums werden manchmal auch Grünraumkonzepte mit unterschiedlichen Schwerpunkten erarbeitet, die Leitbilder und Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Grünraumes für eine Stadt/ Gemeinde oder Teile davon entwickeln. Es werden Konfliktfelder und Defizite aufgezeigt und z.B. Aussagen getroffen zu

  • Vorrangzonen für Grünraum,
  • Rückentwicklung von Bauland,
  • Maßnahmen zur Erschließung von Freiräumen oder Kulturlandschaft,
  • andere landschaftsgestalterische Maßnahmen,
  • Anforderungen an den Biotopschutz.

Beispiel: rheinverbunden – Grünordnungsplan Stadt Düsseldorf 2025
Darstellung der Ziele der Freiraumplanung für das gesamte Stadgebiet.

Exkurs: Baumschutzsatzungen

Baumschutzsatzungen werden von Städten oder Gemeinden erlassen, um den Baumbestand  innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne vor Fällung zu schützen. Eine Baumschutzsatzung kann u.a. Vorgaben zu folgenden Aspekten machen:

  • Geltungsbereich und Schutzzweck der Bäume,
  • Geschützte Bäume (mit Angabe von Maßen),
  • Verbotene Handlungen und Anordnungen von Maßnahmen,
  • Ausnahmen und Befreiungen,
  • Verwendung von Ausgleichszahlungen bzw. Ersatzpflanzungen,
  • Folgenbeseitigung.

Das Verhältnis der Baumschutzsatzung zur Baugenehmigung wird unterschiedlich geregelt. So ist nach der Satzung der Stadt Oberhausen bspw. ein eigenständiger Antrag auf Erlaubnis zu stellen, über den vor Erteilung der Genehmigung zu entscheiden ist. Nach der Satzung der Stadt Essen sind Ausnahmen von den Verboten automatisch zu genehmigen, wenn Vorhaben nach Baurecht zugelassen werden.

    § 49 LNatSchG NRW,
    § 29 BNatSchG

    Beispiel: