Wichtige Prüfpunkte und Fragestellungen

Bei der Bauleitplanung kommt es für die Einflussnahme auf die jeweilige Planung auf die Frühzeitigkeit an, denn schon im Vorfeld der formalen Beteiligung am Aufstellungs- bzw. Genehmigungsverfahren werden wichtige Entscheidungen zur zukünftigen Stadt- und Gemeindeentwicklung bis hin zu Umsetzungsplanungen in Stadtentwicklungskonzepten, städtebaulichen Rahmenplänen oder z.B. auch in einem kommunalen Verkehrskonzept getroffen. Für die Bauleitpläne gilt die Vorgabe, dass sie die Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung zu beachten/ zu berücksichtigen haben. Hier stellt sich insbesondere bei kritischen Planungen die Frage nach der Vereinbarkeit mit diesen Vorgaben.

Einen wesentlichen Aspekt stellt beim FNPimmer die Bedarfsermittlung für Siedlungs- (Wohnen/ Gewerbe/ Industrie) und Verkehrsflächen dar. Hier kommt es auf die Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit der getroffenen Annahmen, der Prognosen und Bedarfsfestlegung an. Dabei spielt die Berücksichtigung wichtiger mittel- und langfristiger Einflussgrößen wie dem demographischen Wandel, die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien (insbesondere der Windkraft/ Solarenergie) oder der derzeitigen Entwicklung des Verkehrssektors mit neuen Technologien und Verkehrskonzepten (z.B. Bürgertaxi oder Sammelbusse in Gemeinden, zunehmendes Car-Sharing in Städten, Radschnellwege) eine wichtige Rolle.

Grundsätzliche Fragestellung zur Prüfung ist die ausreichende bzw. angemessene Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes bei den Zielen der kommunalen Entwicklungsplanung insbesondere hinsichtlich der Themen

Die Umweltprüfung sollte in Bezug auf die Bestandsaufnahme sowie die beschriebenen Umweltauswirkungen vollständig sein. Die umfassende Prüfung von Planalternativen sowie von Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sollte Bestandteil der Planung sein. Auch das Drängen auf das Vorsehen eines sinnvollen und hinreichenden Überwachungskonzepts ist wichtig, weil sich die Überwachungspflicht der Gemeinde bei/ nach der Umsetzung des in Rede stehenden Bauleitplans nur auf die hier vorgesehenen Maßnahmen erstreckt.

§ 4c BauGB (zu Monitoring)

Hinsichtlich der Eingriffsregelung geht es bei der Prüfung ebenfalls um die Berücksichtigung von Alternativen und des Gebotes zu Vermeidung, Verminderung und Ausgleich sowie die korrekte Ermittlung des Kompensationsbedarfs und die Darstellung von dafür geeigneten Flächen.

Der B-Plan ist mit einem gewissen Handlungsspielraum aus dem FNP zu entwickeln. Zu prüfen sind generell die gleichen Themen wie beim FNP, wobei es nun um die konkrete räumliche und inhaltliche Umsetzung der Darstellungen aus dem FNP in die Festsetzungen des B-Plans geht. Hinzu kommen z.B. die Frage des konkreten Standortes und der räumlichen Abgrenzung des Geltungsbereiches des B-Plans oder im Gewässerschutz die Problematik der Behandlung des Niederschlagswassers auf den überbauten Flächen. Auch im B-Plan stellt die Prüfung des Bedarfs einen zentralen Aspekt dar. Im Rahmen einer kritischen Prüfung können auch räumliche und inhaltliche Alternativen aufgezeigt werden.

Ziele und Grundsätze der Raumordnung

Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in textlicher und zeichnerischer Form, die vom Träger der Raumordnung auf der jeweiligen Ebene abschließend abgewogen sind und strikt zu beachten. Sie können im Rahmen der Abwägung auf nachfolgenden Ebenen nicht überwunden werden. Voraussetzung ist die räumliche und sachliche Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit, also die Eindeutigkeit der Festlegungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG).

Die Grundsätze der Raumordnung müssen zwar bei Entscheidungen berücksichtigt werden, unterliegen aber der Abwägung. Sie können durch Gesetz oder als Festlegungen in einem Raumordnungsplan aufgestellt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG). Ziele und Grundsätze gelten unmittelbar für Bundes- und Landesbehörden sowie für Gemeinden, Kreise und weitere öffentliche Planungsträger.

Zusammen mit den sonstigen Erfordernissen der Raumordnung (in Aufstellung befindliche Ziele, Ergebnisse förmlicher landesplanerischer Verfahren wie des Raumordnungsverfahrens und landesplanerische Stellungnahmen; § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG) bilden die Ziele und Grundsätze die Erfordernisse der Raumordnung.

Demografischer Wandel und Wohnraumbedarf

Es wird davon ausgegangen, dass die Bevölkerungszahl in Deutschland langfristig deutlich sinken wird, wobei die Zahl der Haushalte zwar auch abnehmen wird, allerdings nicht in gleichem Maße. Der Anteil der über 60-Jährigen, bei denen die größte Pro-Kopf-Wohnfläche zu verzeichnen ist, wird dabei deutlich zunehmen. Der Bedarf an altersgerechten Wohnformen mit einer wohnortnahen Versorgungsstruktur wird zunehmen. Gleiches gilt für die Singlehaushalte in jüngerem Alter mit später Familiengründung oder dem Zusammenleben in anderen Familienkonstellationen. Die Auswirkungen dieses Wandels sind regional unterschiedlich: In einigen Universitäts- und Mittelstädten sowie Ballungsräumen wächst die Bevölkerung, während sie im ländlichen Raum vielerorts deutlich abnimmt. Dies bedeutet aber nicht, dass sich die Flächeninanspruchnahme in den ländlichen Gebieten ebenfalls deutlich reduziert (SRU 2016, 252 ff.).