Umweltbericht - Prüfpunkte

Für die Stellungnahme zur abgeschlossenen Umweltprüfung sind abgesehen vom Untersuchungsraum und von den einzelnen fachlichen Prüfkriterien (s. Kriterienkatalog/ mit Bestandsaufnahme, Auswirkungsprognose und Bewertung) auch andere Aspekte wichtig, wie z.B.:

  • verwendete Datengrundlage, u.a. ausreichende Berücksichtigung der Fachbeiträge,
  • Alternativenprüfung und Gesamtplanauswirkungen,
  • Aussagen zum Monitoring,
  • aussagekräftige Darstellung der Einzelflächenprüfungen, häufig in Prüfbögen.

Informationen: Handbuch Verbandsbeteiligung NRW, Band III, Kap. S, 3.3.5.5.

Checkliste: Umweltprüfung Raumordnungsplan

Den Teil der Stellungnahme zu den übergeordneten Fragen im Umweltbericht (Methodik, Gesamtplanbetrachtung und abschließende Bewertung, Berücksichtigung in der planerischen Abwägung) bei der Neuaufstellung von Regionalplänen erarbeitet in der Regel das Landesbüro im Entwurf zur Abstimmung – wir freuen uns über Ihre Ergänzungen und Hinweise dazu!

Für die einzelnen Flächenprüfungen sind dagegen Ihre Kenntnisse und Hinweise vor Ort ausschlaggebend! Sie können hier z.B. folgende Aspekte überprüfen und einbringen:

Allgemein:

  • Sind die Kriterien für die SUP zu den konkreten Flächen umfassend und zutreffend ermittelt worden?
  • Welche Bedeutung haben die Flächen im angrenzenden räumlichen Zusammenhang?
  • Gibt es weitere überörtlich/ regionalbedeutsame Aspekte oder interkommunale Zusammenhänge, die nicht berücksichtigt/ erkannt wurden?
  • Gibt es insbesondere zum Artenschutz weitergehende Hinweise?
  • Ist die Bewertung der Flächen bzw. der Umweltauswirkungen und Konfliktträchtigkeit plausibel oder muss die Einschätzung revidiert werden?

Wohn- und Gewerbegebiete (ASB/ GIB):

  • Wie ist der Bedarf für Ihre Stadt/ Gemeinde generell überhaupt einzuschätzen: Wird zusätzlicher Wohnraum/ zusätzliche Gewerbefläche benötigt und wenn, wo und welche/r genau?
  • Gibt es Alternativen, die nicht berücksichtigt wurden bzw. haben Sie Vorschläge dazu (Flächenzuschnitt, besser geeignete Flächen, vorhandene Flächenpotenziale und deren Ausnutzung, ÖPNV-Anbindung)?

Bereiche für Sicherung und Abbau oberflächennaher Rohstoffe (BSAB):

  • Sollen neue Abgrabungen vollständig ausgenutzt werden?
  • Sind Folgenutzungen für den Naturschutz vorgesehen bzw. können diese gefordert werden, welche?
  • Ist der Erhalt/ die Weiternutzung einzelner Abgrabungen aus Naturschutzsicht wünschenswert?
  • Gibt es Alternativen, die nicht berücksichtigt wurden bzw. haben Sie Vorschläge dazu (Flächenzuschnitte - Größe und Lage/ Abgrenzung, Ausnutzung, Folgenutzung)?

Auch für die Darstellungen zum Schutz von Freiraum/ Natur und Umwelt sind bezogen auf die Erreichung der Planungsziele einige zu prüfende Aspekte regelmäßig von Belang:

Bereiche zum Schutz der Natur (BSN):

  • Sind die Abgrenzungen für die vorgesehenen Flächen ausreichend, gibt es Ergänzungs-/ Veränderungsvorschläge? 
  • Sind Pufferflächen für den Schutz von Kernflächen des Bitoopverbundes gegenüber Beeinträchtigungen/ Störungen ausgewiesen bzw. erforderlich?
  • Gibt es weitere wichtige naturschutzwürdige Flächen, die nicht berücksichtigt wurden (Kenntnisse über Biotope/ Arten, bestehende Schutzkonzepte/ -maßnahmen)?

Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsbezogenen Erholung (BSLE):

  • Sind die Abgrenzungen für die vorgesehenen Flächen ausreichend, gibt es Ergänzungs-/ Veränderungsvorschläge?
    Dies nach der Definition der BSLE insbesondere in Bezug auf:
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes,
  • die landschaftsgebundene Erholgung,
  • den Biotopverbund,
  • die Schutzbedürftigkeit von Böden bzw. die Bodenfunktionen,
  • das Grundwasser,
  • klimatische Funktionen.

Regionale Grünzüge (RGZ):

  • Sind die Abgrenzungen für die vorgesehenen Flächen ausreichend, gibt es Ergänzungs-/ Veränderungsvorschläge für Grüngürtel/ Grünverbindungen in verdichteten Gebieten/ Ballungsgebieten?
    Dies nach der Definition der RGZ insbesondere in Bezug auf:
  • die räumliche Gliederung/ Freihaltung von Freiflächen zwischen Ortschaften/ kein Zusammenwachsen,
  • den klimaökologischen Ausgleich,
  • die Erholung,
  • die Biotopvernetzung.

Waldbereiche:

  • Sind naturschutzwürdige Waldbereiche überlagernd auch als BSN dargestellt?
  • Sind neue Waldbereiche für die Aufforstung mit dem Ziel der Waldvermehrung auf naturschutzfachlich geeigneten Flächen ausgewiesen (Entwicklung eines Wald-Biotopverbundes, Ausschluss schutzwürdiger Offenlandbereiche wie Grünland oder Bereiche mit bedeutsamen Vorkommen von Offenlandarten)?