Bewerten von Eingriffen in der Bauleitplanung – ein Überblick

Das Städtebau- und das Umweltministerium Nordrhein-Westfalens haben im Jahr 2001 eine Arbeitshilfe für die Bauleitplanung mit dem Titel „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft – gemeindliches Ausgleichskonzept: Ausgleichsplanung, Ausgleichspool, Ökokonto“ herausgegeben. Zentraler Bestandteil ist die „Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen sowie von Satzungen (vereinfachtes Verfahren)“. Diese Arbeitshilfe findet nach wie vor Anwendung, wobei die Bewertung der Biotoptypen (Zuordnung zu Wertpunkten) in der Regel nach der Liste des LANUV zur numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW erfolgt.

Das LANUV stellt auf seiner Internetseite die Grundlagen für die Eingriffsregelung in NRW und für die numerische Bewertung von Eingriffen vor.

Die Methodik des vereinfachten Verfahrens beruht auf einer Biotoptypenwertliste, wobei Werte auf einer Skala von 0 bis 10 vergeben werden. Es erfolgt die Zuordnung aller kartierten Biotoptypen eines B-Plangebietes zu einem Grundwert A, der in der Biotoptypenliste vorgegeben ist und den Wert der Flächen vor dem Eingriff festlegt. Führen die Festsetzungen eines B-Plans zu einem anderen Biotoptyp, werden diese überplanten Flächen mit einem Grundwert P des zu erwartenden Biotoptyps bewertet. Dieser Biotopwert P stellt den Wert eines Lebensraums 30 Jahre nach der Neuanlage dar. Dadurch wird die lange Entwicklungsdauer bestimmter höherwertiger Biotoptypen berücksichtigt. So sind Hecken, Gebüsche, Feldgehölze im Bestand nach dem Grundwert A mit 7 zu bewerten, nach dem Grundwert P mit 6. Die Biotoptypenliste ordnet also allen Biotoptypen die Grundwerte A und P zu, die je nach regionalen Eigenarten um weitere Biotoptypen bzw. auch um geänderte Grundwerte ergänzt werden können.

Es gibt außerdem die Möglichkeit, über Korrekturfaktoren atypische Biotopsituationen zu berücksichtigen. Diese sollen bei atypischer Ausprägung von Flächen, bei Störeinflüssen durch benachbarte Nutzungen und bei einer besonderen Bedeutung für den Biotopverbund oder das Landschaftsbild angewendet werden.

Das vereinfachte Verfahren lässt wesentliche Punkte bei der Eingriffsbeurteilung außer Acht: Pflanzen- und Tierwelt, das Landschaftsbild sowie die abiotischen Teile des Naturhaushalts werden nur indirekt über die Biotoptypen einbezogen. Das vereinfachte Verfahren sollte deshalb nur bei Planungen angewendet werden, bei denen es zu keiner Beeinträchtigung von besonderen Wertelementen kommt und es keiner vertiefenden fachwissenschaftlichen Einzelfallbetrachtung bedarf.

Nach der Arbeitshilfe soll zudem bei der Betroffenheit bestimmter Flächen das vereinfachte Verfahren nicht angewendet werden, so bei:

  • Naturschutzgebieten,
  • Naturdenkmälern,
  • geschützten Landschaftsbestandteilen,
  • gesetzlich geschützten Biotopen (§ 42 LNatSchG NRW),
  • Biotopkatasterflächen mit Empfehlung für eine Unterschutzstellung nach den zuvor genannten Schutzkategorien,
  • allen hochwertigen Biotoptypen.

In diesen Fällen soll ein landschaftspflegerischer Beitrag zum B-Plan erarbeitet werden, der eine Eingriffsbeurteilung auf Grundlage differenzierterer Methoden vornimmt wie

  • Adam, Nohl, Valentin (1986): "Bewertungsgrundlagen für Kompensation bei Eingriffen in die Landschaft";
  • Ludwig (1991): "Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen" oder
  • ARGE Eingriff-Ausgleich NRW (1994): Eintwicklung eines einheitlichen bewertungsrahmens für straßenbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Kompensation.

Einen Überblick über in NRW gängige Bewertungsverfahren zur Eingriffsregelung bietet das Handbuch Verbandsbeteiligung NRW in Band I, Kap. E 4.10.5.