Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz im Umweltportal NRW

Im Umweltportal NRW findet sich die Kategorie „Genehmigungsverfahren“, in der seit Januar 2015 eine Auflistung der bei den Behörden aktuell laufenden bzw. noch nicht abgeschlossenen immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren des letzten halben Jahres aufgelistet sind. Erfasst sind Verfahren (auch Änderungsverfahren) mit und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ab Antragseingang. Bislang werden ausschließlich die bei den Bezirksregierungen als den zuständigen Genehmigungsbehörden anhängigen Verfahren dargestellt. In einem späteren Schritt sollen auch immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren folgen, die zuständigkeitshalber bei den Kreisen und kreisfreien Städten als Unteren Umweltbehörden geführt werden.

Die Verfahrensinformationen werden zum Zeitpunkt des Antrageingangs im Umweltportal NRW veröffentlicht. In diesem Verfahrensstadium prüft die Behörde zunächst die Antragsunterlagen. Im Rahmen dieser Prüfung trifft sie eine vorläufige Einschätzung, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) bestehen könnte. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einschätzungen bezüglich der UVP-Pflicht und der Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gerade in diesem frühen Verfahrensstadium noch nicht abschließend sind und sich im weiteren Verfahren noch ändern können. Die aufgeführten Genehmigungsverfahren sind entsprechend durch Symbole gekennzeichnet, ob (voraussichtlich) eine UVP-Pflicht besteht und ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist.

Neben einer örtlichen Einordnung auf einer Karte gibt es zu jedem Genehmigungsverfahren einen kleinen Steckbrief. In diesem werden unter anderem Informationen über den / die Antragssteller*in, den Antragsgegenstand, den Zeitpunkt der Antragstellung sowie die verfahrensführende („zuständige“) Behörde veröffentlicht. Anhand dieses kleinen Steckbriefes kann das genaue Verfahrensstadium jedoch nicht ermittelt werden. Weitere Informationen zu einem konkreten Verfahren sind bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu erfragen.