Landesnaturschutzgesetz Baden-Würrtemberg (2013/2014)

Im Auftrag eines süddeutschen  Landesnaturschutzverbandes  erarbeitete  das  Landesbüro im Jahr 2013 einen „Arbeitsentwurf für ein Landesnaturschutzgesetz“. Der Entwurf für ein Landesnaturschutzgesetz soll Grundlage für ein Gesetzgebungsvorhaben zur Novellierung des aktuellen Naturschutzgesetzes sein. Zentrales Anliegen des Auftraggebers hinsichtlich der Gesetzesnovelle ist es, das Naturschutzrecht weiterzuentwickeln und die naturschutzrechtlichen und  -fachlichen  Instrumente  und  Maßnahmen  zum  Schutz  der  natürlichen Lebensgrundlagen zu stärken. Die juristische Bearbeitung erfolgte unter naturschutzfachlicher Begleitung, Einbindung des Auftraggebers und weiterer Akteure und ihren Erfahrungen mit dem Vollzug des geltenden Naturschutzrechts. Hierzu wurden zwei Workshops vor Ort durchgeführt, um auf der Grundlage eines ersten Entwurfs die landes-spezifische naturschutzfachliche und -politische Ausrichtung der Regelungsvorschläge zu konkretisieren, zu schärfen und abzustimmen.

Im Anschluss an die Erarbeitung eines „Arbeitsentwurfs für ein Landesnaturschutzgesetz“ im Auftrag eines süddeutschen Landesnaturschutzverbands im Jahr 2013 wurde das Landesbüro im Jahr 2014 mit der Prüfung des zwischenzeitlich erarbeiteten Gesetzentwurfs beauftragt. Dabei ging es insbesondere darum, den Entwurf für ein Landesnaturschutzgesetz mit den Vorschlägen des verbandlichen „Arbeitsentwurfs“ abzugleichen und zu bewerten.