Hochwasserschutz
Hochwasserrisikomanagement
Die im Jahr 2007 eingeführte Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der EU hat das Ziel, die hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten nachhaltig zu minimieren. Umfangreiche Informationen rund um den Hochwasserschutz in NRW finden sich auf der Internetseite Flussgebiete NRW > Hochwasserrisiken gemeinsam meistern.
Hochwassergefahrenkarten stellen die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein 20-jährliches Hochwasserereignis dar. Für alle drei Szenarien wird dargestellt, welche Bereiche bei Hochwasser überflutet sind und welche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten zu erwarten sind.
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. Sie stellen die vom Hochwasser verursachten nachteiligen Auswirkungen dar, z.B.die Anzahl der betroffenen Einwohner und die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten, Naturschutz- und Wasserschutzgebiete, große Industrieanlagen (sogenannte IED-Anlagen) oder bedeutsame Denkmäler, die zum UNESCO-Kulturerbe gehören.
Unter Federführung der Bezirksregierungen werden Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet, die alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements berücksichtigen sollen. In den Plänen erfolgt die Maßnahmenplanung auf einer recht abstrakten Ebene für die Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas in NRW. Auf dieser Ebene wird lediglich angegeben, ob ein Maßnahmentyp innerhalb des Flussgebietes relevant ist und ob Maßnahmen aus diesem Typ bereits umgesetzt wurden bzw. bis wann eine Umsetzung von Maßnahmen geplant ist.
Zum besseren Verständnis wurden kommunale Steckbriefe erstellt, die alle für das Gebiet der Kommune relevanten Maßnahmen enthalten. Aufgeführt sind dabei nicht nur Maßnahmen der Kommune selbst, sondern auch die des Landes und anderer Akteure wie z.B. der Regionalplanung.
Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Eine Übersicht über festgesetzte Überschwemmungsgebiete, vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete und rückgewinnbare Rückhalteflächen findet sich in der Kartenanwendung Überschwemmungsgebiete NRW.
§ 76 WHG
Die Überschwemmungsgebiete werden durch Verordnungen festgesetzt. Zuständig hierfür sind die Bezirksregierungen. Auf ihren Internetseiten stellen die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Köln die Verordnungen und detaillierte Karten der festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete zur Verfügung. Die Bezirksregierung Münster stellt die Verordnung und eine Übersichtskarte zur Verfügung und verlinkt für die detaillierte Kartenansicht auf das Portal Überschwemmungsgebiete NRW. Die Bezirksregierung Detmold verlinkt auf das Portal Überschwemmungsgebiete NRW
Informationen der Bezirksregierungen:
Münster, Detmold
Düsseldorf, Köln
Arnsberg