Förderung der Innenentwicklung durch die Bauleitplanung

Die Kommunen tragen in Deutschland die Kompetenz für die örtliche räumliche Planung. Die Bauleitplanung hat daher einen wesentlichen Einfluss auf die Umsetzung einer nachhaltigen Flächenpolitik. Die Bundesregierung hat dazu 2013 das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts erlassen, das im Baugesetzbuch umgesetzt wurde. So soll nach § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. § 1 a Abs. 2 BauGB ergänzt diese Vorschrift um die Vorgabe, dass insbesondere die Wiedernutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung sowie weitere Maßnahmen der Innenentwicklung für einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden eingesetzt werden sollen und dass Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sind. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll vor dem Hintergrund der ermittelten Möglichkeiten zur Innenentwicklung begründet werden.

Die Bauleitplanung kann durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Innenentwicklung befördern (zu konkreten Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten s. Kap. 2.1). Im Sinne einer flächensparenden Bauweise ist zuvorderst der Vorzug des Geschosswohnungsbaus zu nennen, der wesentlich weniger Bodenfläche verbraucht als der Eigenheimbau von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Letzterer setzt sich bisher als Trend v.a. im Umland allerdings weiter fort. Leerstehende Gebäude können saniert und wieder oder erstmals einer Wohnraumnutzung zugeführt werden, sodass der Bedarf an Neubauten verringert werden kann. Auch die Aktivierung von ineffizienten oder nicht (mehr) genutzten Flächen wie Flachbauten, Ruinen, Altlastenflächen und Gewerbeflächen, Brachflächen und Baulücken kann zu einer Verdichtung im Bestand beitragen. Das sogenannte „Flächenrecycling“ ist auch eine der zentralen Forderungen der Kommission Bodenschutz des Umweltbundesamtes (KBU 2009, 7). Darüber hinaus können Rück- und Neubau, Aufstockung oder Dachausbau attraktive Flächenpotenziale im Innenbereich bieten (SRU 2016, 266). Zur Umsetzung wurde das Instrument des B-Plans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB eingeführt, der dem Ziel dient, einer weiteren Flächeninanspruchnahme in der offenen Landschaft entgegenzuwirken. Dieser ist allerdings vor dem Hintergrund der bestehenden Verfahrenserleichterungen im beschleunigten Verfahren und besonders der zeitlich begrenzten Ausweitung auf Flächen nach § 13b des BauGB aus Naturschutzsicht auch kritisch zu sehen.