Neue Regionalpläne für NRW - Wichtige Weichenstellungen für den Naturschutz!

Die meisten Regionalpläne in NRW werden derzeit überarbeitet und neu aufgestellt, um sie an die Änderungen des Landesentwicklungsplanes (LEP) anzupassen. Dieser ist die Grundlage für die Raumplanung in NRW und damit auch für die nachfolgende Ebene der Regionalplanung. Das hat für den Naturschutz in NRW weitreichende Konsequenzen, weil die Regionalpläne die planerisch verbindlichen Voraussetzungen sowohl für den Schutz von Natur und Landschaft in den Planungsregionen (Regionalpläne sind in NRW zugleich auch Landschaftsrahmenpläne!), als auch für großräumige Flächeninanspruchnahmen mit den damit verbundenen Umweltauswirkungen für einen langen Planungszeitraum schaffen.

Bearbeitungsstand:
Juli 2020

Redaktion:
Simone von Kampen,
Martin Stenzel

So werden Bereiche für den Schutz der Natur und für die Erholung (BSN, BSLE) ausgewiesen, die Grundlage für die nachgelagerte Ausweisung z.B. von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sind. Auch regional bedeutsame Grünzüge mit besonderen Schutzfunktionen werden hier räumlich zugewiesen, die z.B. für den Biotopverbund oder aufgrund ihrer besonderen Klimafunktionen eine wichtige Rolle spielen.

Für umweltbeeinträchtigende Nutzungen wie Wohn- oder Gewerbe-/ Industriegebiete sowie Abgrabungen von Bodenschätzen weisen die Regionalpläne ebenfalls verbindlich Flächen und teilweise auch Flächenkontingente zu. Auch Flächen für Formen der Energiegewinnung (z.B. Windenergie) können zugewiesen werden.

So hat die Regionalplanung in zweifacher Hinsicht Bedeutung für den Naturschutz: Sie muss auf der einen Seite die Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes für die Region definieren und planerisch konsequent sichern. Auf der anderen Seite muss sie kluge und vorausschauende Lösungen für die Zielkonflikte finden, die mit den immer weiter zunehmenden Nutzungsansprüchen an Natur und Umwelt unweigerlich verbunden sind. Gebraucht wird eine zukunftsfähige Planung, die sich den großen Herausforderungen im Umweltbereich – vielfach verstärkt und deutlich sichtbar durch den Klimawandel – stellt.

Die Mitwirkung der Naturschutzverbände

Die Naturschutzverbände haben im Rahmen der Beteiligung die Möglichkeit, ihre räumlichen Kenntnisse zu den Fragen des Naturschutzes auf Ebene der Regionalplanung einzubringen. Häufig verfügen nur die örtlichen Gruppen über wichtige Informationen zu Flächen und den Überblick über naturschutzfachlich-räumliche Zusammenhänge sowie lokale Naturschutzplanungen und Maßnahmen. Auch sind wichtige Informationen zur Beurteilung von Flächenbedarfen für Wohnen oder Gewerbe/ Industrie einschließlich der Alternativen nur vor Ort bekannt, so zu Leerständen, Baulücken oder Brachflächen.

Das Ehrenamt kann insbesondere die strategische Umweltprüfung mit regional bedeutsamen Aspekten unterfüttern und optimieren. Daraus können dann bei der Überarbeitung des Regionalplanentwurfes Anpassungen/ Verlagerungen/ Rücknahmen von einzelnen Flächendarstellungen bis hin zu konzeptionellen Änderungen wie eine stärkere Berücksichtigung des Biotopverbundes, von klimarelevanten Frischluftschneisen, der Feldvogelfauna beim Freiraumschutz oder eine intensivere Auseinandersetzung mit den Fragen des Flächenverbrauchs resultieren.

Das Handbuch Verbandsbeteiligung NRW (HB) enthält mit Kap. S in Bd. III eine grundlegende Einführung in die Themen Raumordnung/ -planung, Regionalplanung und den Ablauf der Beteiligung. Hier finden Sie auch Checklisten für Ihre Beteiligung.

Darüber hinaus ist die konkrete Benennung von naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen für die einzelnen Regionen zur Ergänzung und Optimierung des Plankonzeptes ein wesentlicher Beitrag, den die Naturschutzverbände leisten können. So auch Flächenvorschläge für Schutzgebiete/ -bereiche eingebracht werden. In einigen Fällen werden die Naturschutzverbände auch bei der Erstellung des Fachbeitrages zu Naturschutz und Landschaftspflege des LANUV beteiligt. So wurden z.B. für den Regionalplan Köln und den Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein (beides 2019) umfangreiche Vorschläge für den Biotopverbund eingereicht.