Veranstaltungsreihe "Neues Naturschutzgesetz für NRW- Was ändert sich in der Praxis? (2017)
Unter dem Titel „Neues Naturschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen – was ändert sich in der Praxis?“ führte das Landesbüro im Januar und Februar 2017 vier Veranstaltungen zu dem im November 2016 in Kraft getretenen LNatSchG NRW und den sich daraus ergebenden Änderungen der bekannten Rechtslage nach dem Landschaftsgesetz NRW durch. Insgesamt nahmen rund 100 Teilnehmer*innen aus der Umwelt- und Kommunalverwaltung, seitens öffentlicher und privater Vorhabenträger sowie aus Planungsbüros an der – von der Architektenkammer NRW – anerkannten Fortbildung in Oberhausen und Köln teil. In der eintägigen Veranstaltung wurde ausgehend von den Regelungen des unmittelbar geltenden Bundesnaturschutzgesetzes die neue Rechtslage in Nordrhein-Westfalen vorgestellt und erläutert. Schwerpunkte bildeten dabei die Änderungen zur Eingriffsregelung, zum gesetzlichen Biotopschutz, zur guten fachlichen Praxis bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung sowie zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft, so auch zum Schutz der Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Ferner wurde der Frage, ob und inwieweit die Belange des Biotopverbundes, die konzeptionellen Vorgaben zur Biodiversität sowie neue Ansätze des Naturschutzes, wie beispielsweise Wildnisentwicklungsgebiete, Eingang in das Landesrecht gefunden haben, nachgegangen. Verfahrensrechtliche Neuerungen hinsichtlich der Führung von Verzeichnissen, die Beteiligung der Beiräte und der anerkannten Naturschutzvereinigungen betreffend, zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht wurden vorgestellt.