Neues Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen +++ Expertenanhörung zum Gesetzentwurf

Naturschutzverbände kritisieren neues Landeswassergesetz als unzureichend | Chance auf Trendumkehr im Gewässerschutz vertan | Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefährdet

Anlässlich der Anhörung zum » Entwurf der Landesregierung für ein Landeswassergesetz ua. am 11. April 2016 vor dem Umweltausschuss kritisierten die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund (NABU) die Novelle nach wie vor als unzureichend. Trotz massiver Einwände der Naturschutzverbände zum Gesetzentwurf, der im Juni 2015 vorgelegt worden war (vgl. Stellungnahme vom 8. September 2015), sind nach der Überarbeitung und erneuten Kabinettsvorlage keine Verbesserungen erkennbar.

Die Naturschutzverbände begrüßen zwar, dass mit der beabsichtigten Novelle des Landeswassergesetzes endlich die seit dem Jahr 2010 überfällige Rechtsbereinigung herbeigeführt werden soll. Mit Blick auf den gebotenen Schutz der Gewässer und die Erreichung der Bewirtschaftungsziele halten die Naturschutzverbände jedoch weitreichendere Vorgaben, die vorsorgend wie sanierend geeignet sind, die Belastungen der Gewässer durch Stoffeinträge zu minimieren und eine Trendumkehr einzuleiten, für unerlässlich. Neben Regelungen für einen gesetzlichen Gewässerrandstreifen zählt dazu insbesondere die Konkretisierung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft sowie der Vorgaben zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten.

Die Naturschutzverbände fordern vom Landesgesetzgeber ein eindeutiges gesetzliches Signal, die Gewässer vor Beeinträchtigungen durch Bergbau mittels des Hydraulic Fracturing (Fracking) zu schützen. Ungeachtet bundesgesetzlicher Aktivitäten ist es die Aufgabe des nordrhein-westfälischen Landesgesetzgebers, über gesetzliche Regelungen im Landeswassergesetz (Benutzungstatbestände, Erdaufschlüsse/ unterirdische Anlagen u.a.) entsprechende Aktivitäten zu untersagen. Die Naturschutzverbände erwarten, dass mit der Novelle des Landeswassergesetzes den durch den Klimawandel und seinen Folgen gebotenen Anpassungsstrategien Rechnung getragen wird. Sie sehen gesetzlichen Regelungsbedarf u.a. zur Begrenzung des Gemeingebrauchs, zur Gewährleistung der Durchgängigkeit der Fließgewässer, zur Schaffung und Sicherung eines Entwicklungskorridors sowie im Bereich des ökologischen Hochwasserschutzes.