Netzentwicklungsplan 2012: Noch unzureichende Grundlage für den Bundestag!

NRW-Naturschutzverbände erarbeiten eine weitere Stellungnahme zum Entwurf eines Netzentwicklungsplans 2012 und zum Umweltbericht

Die Energiewende ist in aller Munde. Ein wichtiger Baustein ist der Ausbau der Übertragungsnetze, also der Höchstspannungsleitungen für Strom. Schon im Sommer hatten die Betreiber dieser Netze den Entwurf eines Netzentwicklungsplan (NEP-E) vorgelegt, zu dem die Öffentlichkeit Stellung nehmen konnte. Für die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) hatte das Landesbüro unter dem 10. Juli 2012 eine erste Stellungnahme eingereicht (vgl. aktuelle Meldung vom 10. Juli 2012).

Im August legten die Netzbetreiber einen überarbeiteten NEP-E vor. Dieser Plan soll - nach einer Prüfung durch die Bundesnetzagentur - zusammen mit dem Umweltbericht die Grundlage für gewichtige Entscheidungen des Bundestages im nächsten Jahr sein. Mit einem Gesetz soll der Bedarf für die Höchstspannungsleitungen festgeschrieben werden; ein entscheidender Schritt, der alle späteren Planungen beeinflusst!

Umso wichtiger ist die Prüfung der BNetzA.Doch da zeichnen sich schwere Defizite ab: Sowohl die bisherige energiewirtschaftliche Prüfung des NEP-E, als auch die Umweltprüfung sind unzureichend. Es darf nach derzeitigem Stand bezweifelt werden, dass sie dem Bundestag die Entscheidungsgrundlage liefern, die dieser für eine fundierte gesetzliche Bedarfsfestlegung benötigt.

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU kritisieren in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 2. November 2012 zum Zweiten Entwurf eines Netzentwicklungsplans 2012 und dem Umweltbericht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Bundesnetzagentur

  • die nur eingeschränkte Prüfung des energiewirtschaftlichen Bedarfs seitens der BNetzA,
  • die offenbar ungeprüfte Aufnahme etlicher Leitungsvorhaben in den NEP-E, die der nicht mehr zeitgemäßen Kohleverstromung dienen,
  • die nicht ausreichend bergründete Bevorzugung der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ),
  • fehlende Alternativenprüfungen im Umweltbericht und
  • die nur lückenhafte, oft beschönigende Darstellung von Umweltrisiken.

Die Projekte, die nach heutiger Einschätzung Nordrhein-Westfalen betreffen können, sind in einer aktualisierten Übersicht zusammengestellt.

  • NEP-E 2012: Auswertung für Nordrhein-Westfalen, Stand Oktober 2012