Erdgasleitung ZEELINK – jetzt Stellung nehmen!

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Erdgasleitung in NRW eingeleitet; die Unterlagen liegen noch bis zum 17. Oktober 2017 zur Einsichtnahme aus

In den nächsten Jahren steht der Umbau des Gasnetzes an, um neue Gasqualitäten auf den deutschen Markt bringen zu können. Hierzu hat die Bundesnetzagentur den „Nationalen Entwicklungsplan Gas 2015“ (NEP Gas) erarbeitet. Ein wichtiges Projekt ist hierbei die geplante neue Gasleitung von Zeebrügge (Belgien) nach Nordrhein-Westfalen zur Anbindung der Terminals für Flüssiggas in Zeebrügge. Diese „ZEELINK“ genannte Leitung durchquert Nordrhein-Westfalen auf über 200 km Länge von Aachen nach Borken. Die Anbindung an das bestehende Gasnetz ist in NRW an zwei Punkten vorgesehen. Bis zum

  • 2. November 2017

können nun Bürger und Naturschutzverbände zum beantragten Vorhaben Stellung nehmen.

Was bisher geschah?

Zur Korridorfestlegung wurden in den Jahren 2015 und 2016 Raumordnungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der geplanten Anbindungspunkte an das bestehende Gasnetz konnte eine Bündelung der neuen Leitung mit vorhandenen Infrastrukturtrassen nicht erzielt werden, so dass eine neue Trasse quer durch NRW gesucht werden musste. Die Naturschutzverbände haben sich in ihrer » gemeinsamen Stellungnahme im Juli 2016 mit detaillierten Hinweisen auf sensible Gebiete, die umfahren oder unterquert werden sollten, eingebracht. Als Ergebnis der Raumordnungsverfahren wurde ein Trassenkorridor für die neue Gasleitung festgelegt, der für die weitere Planung maßgeblich ist. Parallel zu den laufenden Raumordnungsverfahren wurde im Jahr 2016 auch mit den Vorplanungen für die drei Planfeststellungsverfahren in den betroffenen Regierungsbezirken Köln, Düsseldorf und Münster begonnen. Die Naturschutzverbände haben in mehreren Scoping-Terminen zur Festlegung des Untersuchungsbedarfs detaillierte Anforderungen an die Planung, wie z.B. die Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudien, vorgetragen.

Wie wird sich ZEELINK auswirken?

Der Bau der Gasleitung wird erhebliche Eingriffe verursachen: Die geplante Leitung hat einen Durchmesser von einem Meter und soll in der Regel in offener Bauweise bei einer Verlegetiefe mit mindestens einem Meter Erdüberdeckung verlegt werden. Das bedeutet, dass für die Verlegung die Erdoberfläche „geöffnet“ und ein Graben ausgehoben wird, um die Leitungen zu verlegen. Die Beeinträchtigungen durch den bis zu 34 Meter breiten Arbeitsstreifen während der Bauphase sind erheblich. Bereiche für die Baustelleneinrichtung werden zusätzlich große Flächen beanspruchen. Nur in wenigen Einzelfällen ist eine geschlossene Bauweise, also ein Unterbohren von Gewässern etc., vorgesehen; auch die meisten Fließgewässer sollen in offener Bauweise gequert werden. Zeitweise kann eine Grundwasserhaltung, also ein Abpumpen des Grundwassers in den Baustellen, erforderlich sein. Ein ca. 10 Meter breiter Schutzstreifen wird dauerhaft von Gehölzbewuchs freizuhalten sein.

Was steht nun an?

In den jetzt eingeleiteten Planfeststellungsverfahren erhalten die Naturschutzverbände die Möglichkeit, zu den Details der beantragten Planung Bedenken und Anregungen sowie Hinweise vorzutragen und in Erörterungsterminen zu diskutieren. Am Ende der Planfeststellungsverfahren steht mit den drei „Planfeststellungsbeschlüssen“ die endgültige Genehmigung der neuen Gasleitung. Derzeit - vom 18.September 2017 bis 17. Oktober 2017 - liegen die Pläne für die ZEELINK-Leitung öffentlich in allen betroffenen Kommunen aus.

» Übersichtskarte zum Gesamtprojekt ZEELINK in NRW (Download, 5 MB)

Die Antragsunterlagen zu den Planfeststellungsverfahren stehen auch auf der Website der für den jeweiligen Trassenabschnitt zuständigen Bezirksregierung zur Verfügung:

  • Münster
  • Düsseldorf
  • Köln

Die Naturschutzverbände können - wie die Öffentlichkeit - bis zum 2. November 2017 zu den Planungen Stellung nehmen. Für die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände wird das Landesbüro eine Stellungnahme erarbeiten, daran können Sie mitwirken!

Was können Sie vor Ort tun?

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung bei der Prüfung der Antragsunterlagen, insbesondere zu folgenden Aspekten:

  • Ist der gewählte Trassenverlauf akzeptabel oder gibt es bessere – vor allem – örtliche Alternativen, um sensible Bereiche z.B. geschützte Biotope oder wertvolle Lebensräume zu umgehen?
  • Sind die von den Eingriffen während der Bau- und der Betriebsphase betroffenen Biotope und Lebensräume richtig erfasst und bewertet worden?
  • Sind die vorkommenden Arten richtig erfasst und bewertet worden? Sind die geplanten Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensations- sowie Artenschutzmaßnahmen sinnvoll und werden diese auch tatsächlich wirksam sein?

Zuarbeiten zur gemeinsamen Stellungnahme erbitten wir bis zum

  • 16. Oktober 2017

an das » Landesbüro der Naturschutzverbände NRW.