Bergwerk Ibbenbüren Rahmenbetriebsplan bis 2020

Anerkannte Naturschutzverbände reichen eine gemeinsame Stellungnahme im Verfahren zur Zulassung des untertägige Abbau von Steinkohle bis zum Jahr 2020 im Bereich Beustfeld in Ibbenbüren ein.

Mit Datum vom 31.03.2008 haben die in NRW anerkannten Naturschutzverbände eine gemeinsame Stellungnahme zu dem von der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH beantragten Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Ibbenbüren eingereicht. Beantragt ist der untertägige Abbau von Steinkohle bis zum Jahr 2020 im Bereich Beustfeld in Ibbenbüren.

Neben grundsätzlichen Bedenken zum Steinkohleabbau, wie z.B. der fehlenden Nachhaltigkeit, der fehlenden Wirtschaftlichkeit und ungeprüfter Alternativen, werden die Auswirkungen auf den Naturhaushalt kritisiert. So sollen weiterhin - wie schon durch den bisherigen Abbau - erhebliche Mengen an salzhaltigen Grubenwässern den Vorflutern ungereinigt, d.h. mit der vollen Salzfracht zugeführt werden: 18,237 Gramm Chlorid pro Liter, was bei einem Wasseraustritt von 20 Kubikmetern pro Minute aus dem bereits stillgelegten Westfeld die Versalzung der Ibbenbürener Aa verursacht. In die Ibbenbürener Aa werden somit täglich ca. 600 t Salz eingeleitet!

Durch die Einleitung von Grubenabwässern aus dem Ibbenbürener Steinkohlenbergbau
gelangt dieses Salz über den Pfad Ibbenbürener Aa, Dreierwalder Aa, Speller Aa und Große Aa in die Ems. Etwa 70 % der gesamten Salzfracht der Ems stammt aus dieser Quelle.

Die in Süßwasserbächen vorkommenden Tiere und Pflanzen können bei derart hohen Konzentrationen nicht mehr existieren. Die bestehenden Gewässerbelastungen können nur noch Brackwasserarten überleben. Auch ist die natürliche mikrobiologische Selbstreinigung gestört. Ab der Einleitung salzhaltiger Grubenwässer der DSK Anthrazit Ibbenbüren GmbH ist die Ibbenbürener Aa biologisch weitgehend verödet und wird daher in Güteklasse III-IV (sehr stark verschmutzt) eingestuft.

Technische Lösungen zur Entsalzung der anfallenden Grubenwässer sind zwar grundsätzlich machbar, sind aber bislang mit dem Verweis auf die hohen Kosten nicht vorgesehen. Ob solche technischen Lösungen auch ökologisch sinnvoll sind, müsste zudem auch wegen des hohen Kosten- und Energieaufwandes über eine Öko-Bilanz geprüft werden. Eine weitere mögliche Alternative wäre die direkte Einleitung der Grubenwässer in die Ems, die die Salzfracht bislang ohnehin aufnimmt. Wenn hier ein Salzgehalt von 400 mg/l ganzjährig eingehalten würde, was aufgrund der Abflussmengen durchaus realistisch wäre, könnten zumindest die ökologischen Folgen der Salzbelastung gemindert werden. Jedoch ist bislang auch dieses nicht vorgesehen.

Ein weiteres bekanntes Problem hinsichtlich der Auswirkungen durch Grubenwässer besteht bekanntlich durch die Radionuklidfrachten von Tiefenwässer. So sind für den Sickingmühlenbach (BW Auguste Viktoria in Marl) und die Fossa Eugeniana (BW West erhöhten Radionuklidaktivitätskonzentration nachgewiesen worden. Thematisiert wurde dieses in den Antragsunterlagen zum Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Ibbenbüren leider nicht.

Deutlich haben die Naturschutzverbände gemacht, dass nach ihrer Auffassung, mit dem Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Ibbenbüren bis 2020 die Anforderungen der EG-WRRL, die den "guten ökologischen Zustand" der Gewässer bis 2015 fordert, nicht eingehalten werden kann.

» Stellungnahme der Naturschutzverbände  (PDF, 327 kB)