Anforderungen an die Führung von Ökokonten

Im Rahmen eines "Ökokontos" werden zeitlich vorgezogene Kompensationsmaßnahmen für künftige Eingriffe dokumentiert und verwaltet.

Das Umweltministerium hat nun den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die die Anforderungen an die Führung von Ökokonten regeln soll. BUND, LNU und NABU haben in ihrer Stellungnahme etliche Mängel des Entwurfes aufgezeigt.
So fehlen genaue Standards für die Registrierung und rechtliche Sicherung der Maßnahmen. Kritisiert wurden unter anderem, dass die Kontoführung nicht zwingend bei einer Behörde liegt, sondern auf den Eingriffsverursacher selbst übertragen werden kann. Auch die naturschutzfachliche Bewertung der Kompensationsflächen obliegt nicht der ULB, sondern dem Antragsteller.
Brisant sind die im Verordnungsentwurf enthaltenen inhaltlichen Vorgaben für die Art und Weise der Kompensation. So werden unter anderem bestimmte "Großlandschaften" als Bezugsraum für die räumliche Zulässigkeit von Ersatzmaßnahmen festgelegt. Diese Kompensationsräume - wie Kölner Bucht oder Niederrheinisches Tiefland - sind allerdings so großräumig, dass eine Rückwirkung der Ersatzmaßnahmen auf den Ort des Eingriffs verloren geht. Dieses ist rechtlich unzulässig und naturschutzfachlich abzulehnen.

Wünschenswert wäre zudem eine Klarstellung gewesen, dass die Vermeidung und Minimierung von Eingriffen auch im Fall vorgezogener Kompensationsmaßnahmen vorrangig vor Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist.

Insgesamt ist zu befürchten, dass das Ziel einer transparenten und fachlich angemessenen Umsetzung des Ökokontos verfehlt wird.