Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) – Rückschritte für den Naturschutz!

Die Landesregierung NRW beabsichtigt die „Rückabwicklung“ das Landeswasserechts, d.h. dass viele Regelungen, die erst 2016 Eingang in das Gesetz gefunden haben, nun wieder gestrichen werden sollen. Im Mai 2020 fand die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswasserrechts statt.

Kiesabbau/ Nassabgrabung. Einstein.

Die Naturschutzverbände kritisieren die geplante Schwächung des Gewässerschutzes in NRW. Die Wasserwirtschaft hat infolge der Klimaveränderung vielfältige neue Probleme zu bewältigen, für die es dringend zeitnaher Lösungen bedarf. Hinzu kommen die drohende Zielverfehlung für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der Meeresschutzrichtlinie und die nach wie vor erhebliche Beeinträchtigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer durch Nährstoffeinträge. Die Naturschutzverbände erwarten von der Landesregierung, dass eine Änderung des Landeswassergesetzes sich dieser drängenden Probleme annimmt und zur Bewältigung die erforderlichen gesetzlichen Regelungen schafft.

Leider tragen die geplanten Änderungen des Landeswassergesetzes nicht zur Problemlösung bei. Stattdessen sollen Befristungen wasserrechtlicher Genehmigungen entfallen, die Genehmigung von abwassertechnischen Anlagen vereinfacht werden, der Rohstoffabbau in Wasserschutzgebieten wieder ermöglicht und die jetzt schon ungenügende Gewässerrandstreifen-Regelung weiter abgeschwächt werden. Weitere Änderungen, die von den Naturschutzverbänden kritisiert werden, betreffen Regelungen zum Vorkaufsrecht und zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Streichung der Verpflichtung zum effizienten Einsatz von Ressourcen und Energie.

Die Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU NRW und NABU NRW finden Sie hier.