In ihrer gemeinsamen Stellungnahme lehnen die in Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz NRW (BUND NRW), Naturschutzbund NRW (NABU) und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW die Förderung von Erdgas mithilfe der Fracking-Technologie aus natur- und umweltpolitischen sowie aus energie- und klimapolitischen Gründen ab. Zugleich fordern sie die niederländische Regierung auf, die Erarbeitung der Strukturvision Schiefergas ersatzlos einzustellen.
Für den Fall, dass die niederländische Regierung an der Erarbeitung der Strukturvision Schiefergas festhält, fordern die Naturschutzverbände, dass zumindest alle prüfbaren Aspekte in der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden. Das im Rahmen der grenzüberschreitenden Konsultation vorgelegte Konzept für eine Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung ist bereits nach „konventionellen“ Maßstäben nicht geeignet, die Risiken und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vollständig zu ermitteln und zu bewerten, um darauf gestützt Aussagen zu treffen, in welchen Gebieten in den Niederlanden eine Förderung von Schiefergas mit „möglichst geringen Belastungen für Mensch, Natur und Umwelt“ diesseits und jenseits der deutsch-niederländischen Grenze möglich wäre. So sind weder die Prüfkriterien vollständig noch werden nachvollziehbare Prüfkriterien genannt. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die unzureichende Abgrenzung des zu untersuchenden Plangebietes (Untersuchungsgebiet), da es nicht grenzüberschreitend ist. Es fehlt eine Grundlage für die Bewertung der Umweltauswirkungen für Deutschland. Die Gebiete auf deutscher Seite, in denen Auswirkungen bei grenznahen Bohrungen möglich sind, müssen vollumfänglich in die Prüfung einbezogen werden. Dies sind insbesondere grenzüberschreitende Grundwasserleiter, Schutzgebiete (Wasser-und Naturschutz), Siedlungsbereiche. Es ist zu ermitteln, welche Abstände einzuhalten sind, um Auswirkungen sicher auszuschließen.