WEITERBILDUNG NATURSCHUTZRECHT // Kein Angebot für 2024

Das Landesbüro kann das Weiterbildungsseminar Naturschutzrecht 2024 leider nicht anbieten. Wir hoffen, die Veranstaltung 2025 wieder in unser Programm aufnehmen zu können.

Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen und Vorhaben sind mit Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt und die Landschaft verbunden. Die bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft zu beachtenden natur- und umweltschutzrechtlichen Anforderungen sind komplex: Neben Bundes- und Landesrecht sind zahlreiche europarechtliche Vorgaben, wie die Richtlinien zum Gebiets- und Artenschutz oder zur Umweltverträglichkeit von Projekten und Plänen, von Bedeutung. Die stetige Weiterentwicklung des rechtlichen, fachlichen und organisatorischen Rahmens stellt die Akteure – Behördenvertreter*innen, Planer*innen, Naturschutzverbände, engagierte Bürger*innen – immer wieder neu vor die Herausforderung, sich zu informieren und fortzubilden. In der viertägigen Veranstaltung werden die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Naturschutzes vorgestellt.

Das Landesbüro-Team vermittelt ein Grundwissen im Naturschutzrecht und erläutert anhand von Beispielen die praxisgerechte Anwendung und Umsetzung. Dabei werden die aktuellen Entwicklungen, etwa im Artenschutzrecht und zu landesrechtlichen Regelungen, berücksichtigt und vorgestellt. Zur Zielgruppe der Veranstaltung zählen Personen, die mit naturschutzrechtlichen und planerischen Fragestellungen in Berührung kommen und sich einen Überblick über den Naturschutz in der Planungspraxis verschaffen und ihre Kenntnisse auffrischen wollen; die Veranstaltung wird von der Architektenkammer NRW als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.