VERBANDSBETEILIGUNG// Fachliche und rechtliche Grundlagen: "Artenschutzbelange in verbandlichen Stellungnahmen", 26. September 2015

Eine Straße oder ein Gewerbegebiet werden geplant – meist sind davon Tiere und Pflanzen betroffen, sei es durch den Verlust oder die Zerschneidung ihres Lebensraumes, durch Störungen bzw. veränderte Standortbedingungen oder die Gefahr der Tötung von Individuen. Häufig sind Naturschützern Artvorkommen im Plangebiet bekannt, die durch das jeweilige Vorhaben gefährdet sein können.

A. Baumgartner

Die Veranstaltung des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) am 26. September 2015 in Dortmund bietet Gelegenheit, sich über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Wahrung der Artenschutzbelange zu informieren und anhand von Praxisbeispielen zu vertiefen. Nützliche Internetseiten und Literatur zur Informationsbeschaffung werden vorgestellt und Tipps zur Erarbeitung einer Stellungnahme gegeben.

» Programm und Anmeldung [pdf]

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