Rechtliche Vorgaben zum beschleunigten Ausbau der Windenergie stellen ehrenamtliche Aktive der Naturschutzverbände in WEA-Genehmigungsverfahren vor viele Fragen:
- Wo und wie können sich die Verbände noch an Verfahren beteiligen?
- Wann sind UVP und Artenschutzprüfung (ASP) noch erforderlich?
- Was bleibt an Schutzmaßnahmen für WEA-sensible Arten, wenn die UVP und ASP wegfällt?
Diese Fragen sollen im Rahmen der beiden Online-Fragestunden beantwortet werden. Darüber hinaus können Fragen vorab per E-Mail (info@lb-naturschutz-nrw.de) eingereicht und/oder im Rahmen der Veranstaltung gestellt werden. Jede Fragestunde widmet sich einer der beiden Fallkonstellationen:
05. März Teil I: Zulassung von WEA außerhalb eines Windenergiegebiets
19. März Teil II: Zulassung von WEA innerhalb eines Windenergiegebiets
Zur Vorbereitung empfiehlt es sich vorab das Rundschreiben 48 sowie das dazugehörige Update zu lesen. Die Veranstaltungen finden zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr online statt.
Anmeldung
Teil I Zulassung von WEA außerhalb eines Windenergiegebiets: bis 27. Februar 2024
Teil II Zulassung von WEA innerhalb eines Windenergiegebiets: bis 12. März 2024
Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an die Verfahrensbearbeiter*innen des NABU NRW, BUND NRW sowie der LNU, die Zulassungsverfahren von Windenergieanlagen bearbeiten. Sie können sich per E-Mail (info@lb-naturschutz-nrw.de) unter Nennung Ihres Namens sowie Verbands anmelden. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 15 beschränkt. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise bei der Anmeldung.
Technische Hinweise
Das Landesbüro nutzt für die Durchführung von Onlineveranstaltungen die Plattform GoToMeeting. Die Teilnahme ist sowohl mit einem internetfähigen Endgerät (Computer, Tablet, Smartphone), als auch mit telefonischer Einwahl möglich. Eine Anleitung zur Nutzung von GoToMeeting finden Sie hier. Sie erhalten wenige Tage vor der Veranstaltung die Zugangsdaten per E-Mail.