Den Teilnehmenden werden die grundlegenden rechtlichen Aspekte erläutert, wie z. B. die Frage was genau das Tötungs- bzw. Störungsverbot bedeutet oder für welche Arten Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind (sogenannte CEF-Maßnahmen). Außerdem soll die Umsetzung im Rahmen der Genehmigungsverfahren an praktischen Beispielen nachvollzogen werden. Dabei werden insbesondere folgende Fragen, die in der Praxis immer wieder auftreten, im Mittelpunkt stehen:
- In welchem Umfang müssen Kartierungen durchgeführt werden?
- Welche CEF-Maßnahmen sind geeignet?
- Wann muss die CEF-Maßnahme wirksam sein und wer kontrolliert das?
- Was kann man tun, wenn CEF-Maßnahmen nicht angenommen werden?
- Was passiert, wenn sich eine Art nachträglich ansiedelt?
Außerdem stellen wir wichtige sowie nützliche Grundlagen, wie beispielsweise Leitfäden und Informationsangebote im Internet, vor.
Hinweise
Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr und endet um 16:15 Uhr. Sie richtet sich an Mitglieder des BUND NRW, NABU NRW sowie LNU. Für die Veranstaltung wird ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 20 € (ohne Verpflegung) erhoben, der am Veranstaltungstag eingesammelt wird. Sie erhalten am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.
Veranstaltungsort
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Ripshorster Straße 306
46117 Oberhausen
Anmeldung
Sie können sich postalisch oder per E-Mail unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Verband) beim Landesbüro anmelden. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung den Titel des Seminars als Betreff an.
T 0208 88059-0
F 0208 88059-29
E info@lb-naturschutz-nrw.de