Sie kritisieren, dass der vorgelegte Entwurf mit seinen Änderungen hinsichtlich der Festlegungen im Hinblick auf eine flächensparende Siedlungsentwicklung und einen wirksamen Freiraumschutz noch deutlich hinter dem 1. Planentwurf zurückbleibt. Die in der diesbezüglichen Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 31.08.2022 aufgezeigten Erfordernisse und planerischen Handlungsmöglichkeiten für einen nachhaltigen Freiraumschutz und zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme werden im neuen Planentwurf nicht aufgegriffen. Auch die zahlreichen Hinweise und Vorschläge zu den Flächenfestlegungen werden weitgehend ignoriert.
So erweist sich die Planung weiterhin als vollkommen unambitioniert im Hinblick auf eine wirksame Steuerung des Flächenverbrauchs, da hilft auch der neue Grundsatz zur flächensparenden Umsetzung der Siedlungsentwicklung wenig. Die Kulisse der Siedlungsbereiche wird ohne ausreichende Begründung noch deutlich vergrößert und um etliche Flächen erweitert. Die Flexibilisierungsflächen, die Raum für mögliche Siedlungsbereiche vorhalten sollen und andere Entwicklungen im Freiraum langfristig verhindern, werden weiterhin nicht plausibel hergeleitet und begründet.
Für die Freiraumplanung werden u.a. die Regionalen Grünzüge für jede Siedlungsentwicklung der im Freiraum gelegenen Ortsteile und jede auf den Freiraum angewiesene Nutzung geöffnet, anstatt diese im Planungsraum wenigen, aber umso wichtigeren Pufferflächen zwischen Siedlungsbereichen mit vielfältigen Funktionen für Klima, Biotopverbund und Erholung konsequent zu schützen. Für die Waldbereiche fordern die Naturschutzverbände einen stärkeren Schutz in waldarmen Gebieten und die Knüpfung von entgegenstehenden Planungen an die Alternativlosigkeit des Standortes/der Trasse.
Die Regelung für die Landwirtschaft, nach der „agrarstrukturell bedeutsame Flächen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen oder Funktionen besonderes Gewicht“ erhalten sollen, ist nicht grundsätzlich abzulehnen. Allerdings ist die Definition dieser Flächen so unspezifisch, dass nahezu der gesamte Freiraum- und Agrarbereich bzw. alle landwirtschaftlich genutzten Flächen als agrarstrukturell bedeutsam dargestellt ist/sind. Dabei sind auch BSN-, NATURA 2000- und Naturschutzgebiete betroffen. Damit wäre jegliche landwirtschaftlich genutzte Fläche gegenüber den anderen Raumnutzungen mit einem höheren Gewicht in der Abwägung versehen, ohne dass eine Auseinandersetzung und Begründung mit einer generellen „Gewichterhöhung“ für ein/e ganze Raumnutzungskategorie/ Planzeichen erkennbar ist. Dies lehnen die Naturschutzverbände entscheiden ab.
Damit wird in keiner Weise eine nachhaltige Raumentwicklung befördert, die immer dringender werdenden und prioritären Belange der Daseinsvorsorge (Klimaschutz und Klimaanpassung, Grundwasser- und Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Schutz der Biodiversität) können langfristig nicht gewährleistet werden. Der Vorsorgeaspekt spielt bei der Planung eine untergeordnete Rolle. Die Raumentwicklung wird weiterhin vornehmlich den Raumnutzungen überlassen, die wesentlich zur Belastung des Freiraums und von Natur und Umwelt beitragen, allem voran der Siedlungsentwicklung. In noch viel größerem Ausmaß ist dies für die Planung zu den Erneuerbaren Energien zu erwarten, die mit massiven Auswirkungen auf den Naturschutz verbunden sein werden und sich kumulativ auswirken werden. Zu deren Verminderung haben die Naturschutzverbände in der Stellungnahme erste Anregungen gegeben.
Weitere Informationen zu diesen und weiteren Aspekten finden Sie in der gemeinsamen Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 15.11.2024.