11 WEB wurden unter anderem wegen der Überlagerung von WEB mit Nahbereichen von Niststätten windenergiesensibler Vogelarten reduziert. Ein weiteres Ergebnis der Überprüfung ist, dass 18 WEB nicht mehr als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Dieses ist deshalb von Bedeutung, da in Beschleunigungsgebieten keine Umweltverträglichkeitsprüfung, Artenschutzrechtliche Prüfung oder FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich sind.
Diese erfolgten Korrekturen zeigen die hohe Bedeutung von Daten, die bei Behörden, Biologischen Stationen, Naturschutzverbänden und bei Portalen wie Ornitho.de vorliegen, für eine naturverträglichere Planung von WEB. Eine umfassende Ermittlung und Berücksichtigung dieser Daten erfolgte im Rahmen der Überarbeitung des Planentwurfs allerdings nicht. So wurden die Ornitho.de-Daten nicht flächendeckend ausgewertet, sondern nur auf Grundlage von Stellungnahmen punktuell berücksichtigt.
Durch die Planüberarbeitung konnten Bedenken der Naturschutzverbände gegen die Darstellung einiger WEB nicht ausgeräumt werden, so auch zu WEB im Einwirkungsbereich von Natura 2000-Gebieten, unter anderem des Vogelschutzgebietes „Hellwegbörde“. In diesen Fällen reicht eine Rücknahme der Ausweisung als Beschleunigungsgebiet nicht aus, die Naturschutzverbände fordern hier weiterhin die Streichung der betreffenden WEB.
Zu dem unveränderten Plankonzept verweisen die Naturschutzverbände auf die Bedenken in ihrer Stellungnahme vom 03. März 2025 zur ersten Offenlage, in der die unzureichende Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und die Konzentration der WEB auf die Kreise Wesel und Recklinghausen sowie auf die Gemeinden am Rande des Verbandsgebietes, die zu einer starken Belastung weniger Teilbereiche des Plangebietes führt, kritisiert werden.
Die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 02. Dezember 2025 finden Sie hier.
