ZUR DISKUSSION: Bedarfsprognose für das Jahr 2024 für bundesweite Stromtrassen

Bundesnetzagentur legt Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 mit Umweltbericht vor: Anregungen und Einwände bis zum 15. Mai 2015!

Bereits im Frühjahr 2014 hatten die Übertragungsnetzbetreiber ihre Vorstellungen für den Ausbau des Höchstspannungsnetzes vorgestellt und in einem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP-E 2014) der Öffentlichkeit zur Konsultation vorgelegt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Entwurf des NEP zwischenzeitlich entgegengenommen und einzelne Projekte einer energiewirtschaftlichen Prüfung unterzogen: Längst nicht alle Projektvorschläge der Netzbetreiber wurden durch die BNetzA bestätigt (vgl. Netzentwicklungsplan Strom 2024: Vorläufige Prüfergebnisse).

Der überarbeitete NEP-E (Stand Februar 2015) ist nun gemeinsam mit dem Entwurf des Umweltberichtes für die strategische Umweltprüfung erneut zur Stellungnahme auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Frist zur Stellungnahme endet am

  • 15. Mai 2015.

Für die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände wird das Landesbüro eine Stellungnahme zu den Projekten des Netzausbaus erarbeiten, von denen das Land NRW aller Voraussicht betroffen ist. Unter

» NEP-E 2014 (Stand Februar 2015) – Auswertung für NRW

können Sie eine Liste der Projekte herunterladen, die NRW betreffen könnten. Zum jetzigen Zeitpunkt geht es noch nicht um die Lage der Leitungen, sondern nur darum, ob es einen Bedarf für eine bestimmte Höchstspannungsleitung gibt. Enthalten sind nur die Projekte, die dem aktuellen Szenario B2024* (mittlerer Ausbau erneuerbarer Energien unter Einbeziehung des aktuellen EEG) entsprechen. Die BNetzA hat alle Projekte, die ausschließlich für andere Szenarien Sinn machen, zurückgewiesen.

Die tabellarische Auswertung soll nur zu Ihrer ersten Information dienen; es finden sich u.a. der Hinweis darauf, welche Kreise/ Regionen voraussichtlich betroffenen sind. Wenn Sie Interesse an der weiteren Mitarbeit an der Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan haben, geben Sie uns bitte bis zum

  • 1. April 2015

Bescheid. Wir schicken Ihnen gerne die Informationen der BNetzA zu den Projekten, die Sie interessieren, auszugsweise zu. Zuarbeiten zur gemeinsamen Stellungnahme erbitten wir bis zum

  • 27. April 2015.

Weitere Informationen zum Netzausbau finden Sie auch in den Rundschreiben 37, 38 und 39.