Hierzu nahmen die Naturschutzverbände Stellung und forderten eine Erweiterung des Untersuchungsrahmens - insbesondere mit Blick auf das Nationale Naturerbe sowie auf Maßnahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt, die Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen und bei bereits feststehenden Trassenverläufen oder Präferenzräumen auf die Berücksichtigung zusätzlicher Kriterien zum Arten- und Biotopschutz.
Außerdem ist nach Auffassung der Naturschutzverbände eine Alternativenprüfung erforderlich, die auch Konzeptalternativen betrachtet. Hier müsse dargestellt werden, inwiefern die Planziele auch mit anderen Maßnahmen erreicht werden können. Dazu müssten verschiedene Strategien (bspw. mehr Onshore-Wind statt Offshore-Wind, Wasserstofftransport statt Stromtransport, Integration mit der Gasnetzplanung, Integration mit Verteilnetzausbau) einbezogen werden. Solange sich die Alternativenprüfung nur auf die Auswahl einzelner, von den Netzbetreibern betrachtete Teilabschnitte von Trassen beschränke und keine Gesamtschau für den jeweiligen Teilbereich und die gesamte Planungsregion ermöglicht werde, würden die Möglichkeiten für die Entwicklung ökologisch optimierter Planalternativen nicht genutzt. Die SUP bleibe damit defizitär und erfülle ihre Aufgabe als Entscheidungsgrundlage, auch für die politische Ebene, nicht.
Ohne die gewünschte Planungsbeschleunigung aufzuhalten, könnten die Umweltbelange auf der Basis der Anregungen der Naturschutzverbände im Rahmen des Planungsprozesses angemessen berücksichtigt werden und es könne verhindert werden, dass Planungen in ungeeignete und ökologisch empfindliche Bereiche gesteuert werden.
Weitere Details finden Sie in der Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 14.02.2025.
