Deutliche Kritik äußern die Naturschutzverbände zu folgenden Aspekten:
Die Notwendigkeit, den Teilplan bei gleichzeitiger Neuaufstellung des Gesamtregionalplans für die Planungsregion vorzeitig aufzustellen, also bevor die Planungsbereiche zum Umwelt- und Freiraumschutz zumindest in ihren Grundzügen vorliegen, ist nicht erkennbar. Da der Regionalplan eine Gesamtabwägung aller Raumnutzungen vorzunehmen hat, wäre der Rohstoffabbau hier genauso einzugliedern, anstatt für diesen Nutzungsbereich vorzeitig Tatsachen zu schaffen. Insbesondere das Thema Biotopverbund kommt dadurch zu kurz.
Der Planungsprozess ist außerdem so angelegt, dass bis zu einem Beschluss und damit zur Wirksamkeit des Teilplans noch sehr viel Zeit für die Abgrabungsunternehmen bleiben wird, für solche Abgrabungen, für die nach dem ersten Entwurf keine Chance auf Darstellung besteht, nun im Vorfeld Genehmigungen zu erwirken. Zu befürchten ist, dass gerade für die Räume, für die man eigentlich weitere Abgrabungen ausschließen möchte, nun zahlreiche Anträge vorbereitet werden.
Konzeptionell wird die Berücksichtigung einiger naturschutzfachlicher Ausschlussbelange bei der Beurteilung der einzelnen Abgrabungsinteressen an die Bedingung geknüpft, dass diese Belange von den Naturschutzbehörden auf Kreisebene oder den Kommunen angemeldet werden. Zum einen können hier natürlich auch Interessen eine Rolle spielen, die mit Naturschutz nichts zu tun haben. Zum anderen eröffnet diese Vorgehensweise Mitbestimmungsmöglichkeiten nach Einzelinteressen, die nicht der Anforderung eines Regionalplans entsprechen, die Raumnutzung nach regional einheitlichen Kriterien zu steuern, was die Rechtsgültigkeit des gesamten Plans in Frage stellen kann.
Als Ausschlussbelang sieht der Teilplan auch eine Vorbelastung einzelner Kommunen durch den Braunkohletagebau vor. Diese Vorbelastung führt nach dem Willen des Regionalrats dazu, dass in diesen Kommunen keine neuen Abgrabungen mehr vorgesehen werden. Dies muss aber wiederum von den Kommunen auch explizit als Belang angemeldet werden, sonst findet dieses Kriterium keine Anwendung. Neben der schon genannten Problematik ist die Definition dieser Vorbelastung nicht ausreichend anhand regionalplanerischer Aspekte hergeleitet und aus Sicht der Naturschutzverbände nicht tragfähig. Die Verbände fordern aus Naturschutzgesichtspunkten vielmehr, dass um die drei noch aktiven Tagebaulöcher Hambach, Inden und Garzweiler mindestens ein 2-km-Radius für die notwendige Vernetzung der zukünftigen Rekultivierungsflächen und verbliebener, wertvoller Restbiotope wie de Hambacher Forst von neuen Abgrabungen freigehalten wird.
Die Stellungnahme der Naturschutzverbände finden Sie hier.