In dieser Stellungnahme unterstützen die anerkannten Naturschutzverbände ausdrücklich die erfolgten Festlegungen im LEP-Entwurf zur Erreichung des in Angriff genommenen Ziels, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW zügig voranzubringen. Sie halten aber mit Blick auf einige für den Naturschutz grundlegende Punkte Änderungen und Präzisierungen des Entwurfstextes für dringend erforderlich.
Insbesondere dürfen Vorranggebiete für die Windenergienutzung nicht in Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) ausgewiesen werden. Außerdem muss der LEP der nachfolgenden Regionalplanung aus Sicht der Naturschutzverbände verbindlich vorgeben, alle vorliegenden Daten zum Artenschutz aufzubereiten und bei der Abwägung über die konkret auszuweisenden neuen Windenergiegebiete zu berücksichtigen, um einer weiteren Schwächung des Artenschutzes entgegenzuwirken. Die landesplanerischen Regelungen zur Windenergie im Wald sollten eine stärkere Differenzierung zwischen naturnahen Waldökosystemen als Ausschlussflächen für WEA und grundsätzlich in Frage kommenden, intensiv genutzten Forstflächen vornehmen und Vorgaben zur Vermeidung von Schäden an Natur und Landschaft durch die Erschließung und Netzanbindung von Windenergieanlagen in großräumigen Waldgebieten treffen.
Für den Ausbau der Photovoltaik (PV) sollte der LEP einen Vorrang zur Errichtung an/auf Gebäuden und vorbelasteten Flächen vorsehen, um den Flächenverbrauch im Freiraum zu reduzieren. Außerdem muss der LEP eine wirksame regionalplanerische Steuerung von Freiflächen-Solaranlagen in geeignete, ökologisch möglichst geringwertige/ vorbelastete Standorte vorgeben, um Beeinträchtigungen der Artenvielfalt zu verhindern.
Download: Stellungnahme der Naturschutzverbände zur 2. LEP-Änderung vom 28.7.23