Stellungnahme der Naturschutzverbände zur 3. LEP-Änderung „Nachhaltigere Flächenentwicklung“: Entscheidendes fehlt!

Die Naturschutzverbände haben in ihrer Stellungnahme vom 15. September 2023 zu den Eckpunkten der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) für eine nachhaltigere Flächenentwicklung im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit kritisiert, dass ein Eckpunkt zum zentralen Anliegen des Biodiversitätsschutzes fehlt.

Foto: S. von Kampen

Die Naturschutzverbände fordern mit Nachdruck, dass parallel zur Energie- und Klimawende auch die Biodiversitätswende vorangetrieben wird, die ebenfalls von überragendem, öffentlichen Interesse ist. Dazu brauche es auch im LEP eine Weiterentwicklung der Freiraum- bzw. Naturschutzplanung im Rahmen der Ausweisung der Gebiete zum Schutz der Natur als Vorrangflächen für den Naturschutz. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung weise ausdrücklich darauf hin, dass der wertvolle Freiraum erhalten, aktiv fortentwickelt und vernetzt werden soll.

Außerdem fordern die Naturschutzverbände über die Ausgestaltung des 5 ha-Grundsatzes als Ziel der Raumordnung hinaus, dass sich der LEP an dem langfristigen Netto-Null-Ziel im Flächenverbrauch orientieren muss und Degressionspfade für die Regionen aufgezeigt werden müssen: „Bis wann darf noch wieviel Fläche verbraucht werden?“ und „Ab wann müssen andere Konzepte der Siedlungsentwicklung greifen?“ Dazu müsse auch die Methodik zur Bedarfsberechnung für Siedlungsflächen, die bisher vor allem den Status Quo im Flächenverbrauch in die Zukunft fortschreibt, grundlegend überarbeitet werden. Hier sollten Mindestdichtewerte in der Bebauungsdichte für einen möglichst geringen Flächenverbrauch sorgen. Die Flexibilisierungsmodelle für die Siedlungsentwicklung mit der Ausweisung von großzügigen Flexibilisierungsflächen über den errechneten Flächenbedarf hinaus werden als falsche Prioritätensetzung auf Kosten der Freiraumentwicklung abgelehnt.

Daneben sollten die bisher nie umgesetzten Standorte für landesbedeutsame, flächenintensive Großvorhaben aufgegeben bzw. für erneuerbare Energien genutzt werden. Zum Hochwasserschutz werden in der Stellungnahme z.B. der Vorrang des natürlichen Wasserrückhaltes in der Fläche und die Aufarbeitung des komplexen Themas in einem Fachbeitrag Wasser gefordert. Die Naturschutzverbände warnen außerdem vor dem weiteren Ausbau fossiler Infrastruktur, wenn neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke vorgesehen werden, aber ein realer Zeithorizont für die Umstellungsmöglichkeit auf grünen Wasserstoff noch gar nicht absehbar ist und viele Fragen u.a. zur ökonomischen und ökologischen Sinnhaftigkeit noch nicht geklärt sind.

Die Stellungnahme zur 3. LEP-Änderung „Nachhaltigere Flächenentwicklung“ vom 15.09.2023 finden Sie hier.