Die bereits in der Stellungnahme vom 2.11.2022 (s. Meldung vom 9.12.2022) anlässlich der „Unterrichtung der Öffentlichkeit“ benannten Eckpunkte für eine Naturverträglichkeit der Planungen werden hinsichtlich der Anforderungen an die Strategische Umweltprüfung konkretisiert und ergänzt. Die Naturschutzverbände fordern u.a., dass die LANUV Potenzialstudie zur Windenergie in die Umweltprüfung einbezogen wird, da sie für die Änderung des LEP relevante Festlegungen und Abwägungen hinsichtlich der Umweltschutzgüter trifft, so zu Ausschluss- und Prüfbereichen, die Definition der Eignung von Waldflächen und den Artenschutz.
Die Naturschutzverbände erwarten, dass die Verteilung der Flächenbeitragswerte auf die Planungsregionen in NRW mit der Zielsetzung einer räumlich ausgewogenen Lastenverteilung erfolgt, wobei die Vorbelastungen der einzelnen Regionen berücksichtigt werden und die Auswirkungen der Planungen für die unterschiedlichen Träger der Erneuerbaren Energien übergreifend/ summarisch betrachtet werden. Auch sind die Aspekte Artenschutz (insbesondere Schutzgut Tiere/ WEA-sensible Arten) und (Kultur-) Landschaftsschutz (Schutzgüter Mensch, Landschaft) als zentrale Faktoren für die „gerechte Verteilung“ zu beachten.
Die bundesrechtlichen Vorgaben ergänzend sollte NRW auch ein Leistungsziel für den Ausbau der Photovoltaiknutzung in den LEP aufnehmen. Dabei ist das sehr große Potenzial der Solarenergienutzung an Gebäuden vorrangig zu berücksichtigen. Freiflächen-PV sollten im besiedelten Bereich und auch im Freiraum vorrangig auf vorbelasteten Standorten errichtet werden.
In der Stellungnahme werden weiterhin Anforderungen an die Alternativenprüfung und die Berücksichtigung des Gebiets- und Artenschutzes in das Verfahren eingebracht. Zur Ergänzung/ Aktualisierung der bislang ausschließlich berücksichtigten Schwerpunktvorkommen WEA-sensibler Vogelarten werden weitere zu berücksichtigende Datenquellen benannt. Die Aufbereitung der artenschutzrechtlichen Belange sollte für den LEP/ Energie in einem Fachbeitrag des LANUV erarbeitet werden. Um die für die Festlegung der Vorranggebiete in den Regionalplänen erforderlichen Abwägungsunterlagen zum Artenschutz in dem rechtlich erforderlichen Umfang und hinreichender Aktualität bereitzustellen, sollten in Konkretisierung des Fachbeitrags Artenschutz zum LEP/ Energie auch für die Regionalplanung/ Erneuerbare Energien „Fachbeiträge Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie“ erstellt werden. Dabei sollte auch auf WEA-sensible Fledermausarten und deren Verbreitungszentren im Land eingegangen werden.
Zu weiteren Anforderungen der Naturschutzverbände an die Strategische Umweltprüfung für die 2. Änderung des LEP siehe die Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Scoping vom 19.12.2022.