Der LEP enthält „Ziele und Grundsätze“ zu allen planungsrelevanten und räumlich bedeutsamen Lebensbereichen von der Siedlungsentwicklung über den Freiraum- und Naturschutz bis hin zu Energieversorgung, Rohstoffgewinnung sowie Verkehr und technischer Infrastruktur. Der LEP fasst diese Ziele und Grundsätze vorwiegend in textlicher Form, zu einigen Bereichen ergänzt um zeichnerische Darstellungen (u.a. Gebiete zum Schutz der Natur, Grünzüge, Überschwemmungsbereiche, Gebiete für den Schutz des Wassers). Der LEP enthält die raumordnerischen Vorgaben für Nordrhein-Westfalen, die in den Regionalplänen für Teilbereiche beispielsweise durch die Darstellung von Bereichen zum Schutz der Natur, Allgemeinen Siedlungsbereichen, Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen, Bereichen zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze weiter konkretisiert werden.
Die Ziele der Raumordnung sind bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen von den Kommunen zu beachten, auch setzen sie den verbindlichen Rahmen für Zulassungsentscheidungen von raumbedeutsamen Vorhaben. Im LEP werden also grundlegende Weichenstellungen getroffen, die sich letztlich auch auf Entscheidung über neue Wohn- oder Industriegebiete, Abgrabungen, Kraftwerksstandorte oder Windparks auswirken.
Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) werden ihre Positionen für eine umweltgerechte und zukunftsfähige Landesplanung – bereits im Jahr 2009 dokumentiert im Positionspapier von BUND NRW, LNU und NABU NRW "Anforderungen an einen Landesentwicklungsplan 2025 für Nordrhein-Westfalen“ - in das Aufstellungsverfahren einbringen. Grundlegende Anforderungen an den neuen LEP haben die Naturschutzverbände bereits in ihrer gemeinsamen Stellungnahme (August 2011) zum Scoping für die Umweltprüfung für den LEP-Entwurf benannt.
Der Entwurf für einen neuen LEP ist auf der Website der Landesregierung NRW → Landesregierung → Landesplanung → Download zum Entwurf des LEP veröffentlicht. Die Staatskanzlei hat in ihrer Funktion als oberste Landesplanungsbehörde interessierte Bürgerinnen und Bürger und öffentliche Stellen in mehreren Informationsveranstaltungen über das beabsichtigte Planwerk informiert und die Vorträge auf zum Download bereitgestellt.
Der aktuell gültige LEP aus dem Jahr 1995 ist auf der Website der Landesregierung NRW veröffentlicht. Hier sind leider nicht die Karten mit den zeichnerischen Darstellungen veröffentlicht, so dass ein Vergleich mit den geplanten Kartendarstellungen im LEP-Entwurf nicht möglich ist (zur Kritik an der maßstabsbedingten Vergröberung der Darstellungen s. Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Scoping). Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW stellt den örtlichen Naturschutzverbänden die Kartendarstellungen des LEP 1995 auf Anfrage auszugsweise als Kopie zur Verfügung, damit ein Vergleich der beiden Planwerke möglich ist.