Gegen die Erweiterungspläne der Industrie stellen sich seit mehr als 10 Jahren die Naturschutzverbände am Teuto. Anträge auf Erweiterung der Abbauflächen um 54 ha (2012) und die Ausweisung neuer Abbauflächen im Regionalplan (2018) wurden erfolgreich abgewehrt. Jetzt wurde für zwei Steinbrüche (Lengerich-Hohne und Lienen-Höste) die Entfristung der bis 2027 geltenden Abbaugenehmigungen beantragt und für einen weiteren Steinbruch in Lienen ein Antrag auf Erweiterung in das angrenzende FFH-Gebiet gestellt. In allen Verfahren haben die Naturschutzverbände Stellung bezogen, bedingt durch die Corona-Pandemie sind die anberaumten Erörterungstermine aber zunächst abgesagt worden.
Die Bezirksregierung Münster hat jetzt für das erste Verfahren zur Entfristung der bis 2027 geltenden Abbaugenehmigung in Hohne als Ersatz für die Erörterung bis zum 30.06.21 eine Online-Konsultation durchgeführt, in deren Verlauf die Naturschutzverbände ihre Position bekräftigt haben.
Aufgrund der unzulänglichen FFH-Prüfung, der mangelhaften hydrogeologischen Beweissicherung und der nicht auszuschließenden negativen Auswirkungen auf den prioritären FFH-Lebensraumtyp Kalktuffquellen sehen die Verbände den Antrag als nicht genehmigungsfähig an und lehnen die Entfristung weiterhin ab.
Die ausführliche Stellungnahme der Naturschutzverbände im Rahmen der Online-Konsultation der Bezirksregierung Münster finden Sie hier.
Die Stellungnahmen zu den Entfristungsanträgen und die Erweiterung finden Sie hier:
STN Entfristung Lienen-Hoeste 08.2020
STN Entfristung Hohner Berg 03.2020
STN Entfristung Hohner Berg Ergänzung 07.2020
STN Erweiterung Steinbruch Lienen 02.2020
STN Erweiterung Steinbruch Lienen Ergänzung 09.2020
Weitere Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Bürgerinitiative Pro Teuto (LNU) www.pro-teuto.de