In Teil III des Beitrags zu Ausbau und Modernisierung des Höchstspannungsnetzes für Strom wird das Genehmigungsverfahren für Leitungsvorhaben vorgestellt. Dass die Vorgaben zur Begrenzung von Stickstoffeinträgen in die Vegetation nach Auffassung der anerkannten Naturschutzverbände NRW unzureichend sind und nur eine gute Eingriffspüfung auch den artenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung trägt, wird in weiteren Beiträgen erläutert.
Aus dem Inhalt:
Eingriffsregelung und Artenschutz
Ausbau und Modernisierung des Höchstspannungsnetzes, Teil III: Genehmigung von Leitungsvorhaben
Minderung der Stickstoffeinträge in die Vegetation - keine Lösung in Sicht!
NRW-Meldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015
Informationen zu Windkraft- und Tierhaltungsanlagen
Veranstaltungsvorschau für das Jahr 2014
» Rundschreiben 39 [pdf]