Rückschritt statt Fortschritt für eine nachhaltige Raumentwicklung in der Metropole Ruhr // Stellungnahme der Naturschutzverbände zum 2. Regionalplanentwurf

Auch in der 2. Offenlage zum neuen Regionalplan Ruhr, die am 29. April endete, nahmen die Naturschutzverbände zu den Änderungen der textlichen und zeichnerischen Darstellungen umfassend Stellung.

Regionalverband Ruhr

Dabei ist zu konstatieren, dass die neue Entwurfsfassung deutlich hinter den Planinhalten des 1. Entwurfs zurückbleibt. Kaum einer der zahlreichen und gut begründeten Forderungen und Vorschläge der Naturschutzverbände wurde berücksichtigt. Viele Vorgaben, die der Konfliktminimierung und Konfliktlösung der Raumnutzungskonkurrenzen und einer umweltverträglichen Raumnutzungssteuerung auf überörtlicher Ebene dienen, wurden zurückgenommen. Aktuellen Entwicklungen wie der seit der Aufstellung des 1. Entwurfs massiv voranschreitenden Klimawandelproblematik mit Dürreperioden und extremen Hochwassersituationen sowie dem massiven Artensterben auch in der Planungsregion wurde keine Rechnung getragen. Der vorliegende Regionalplanentwurf erfüllt damit nach Ansicht der Naturschutzverbände die Aufgaben zur Steuerung einer nachhaltigen Raumentwicklung, die in den Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes verankert sind, grundsätzlich nicht.

Die Naturschutzverbände fordern in ihrer aktuellen Stellungnahme daher die Beibehaltung zahlreicher gestrichener Regelungen bzw. Herabstufungen, die nach ihrer Ansicht sogar tlw. dem Landesentwicklungsplan widersprechen. Auch werden wieder Optimierungsvorschläge eingebracht. So zeigen die Naturschutzverbände bspw. Möglichkeiten für einen zukunftsorientierten Umgang mit dem Thema Flächenverbrauch schon in der Bedarfsberechnung auf und definieren raumnutzungsübergreifend den Bedarf an Regelungen zu Klimaschutz und Klimaanpassung, wozu auch die Anforderungen aufgezeigt werden, die sich aus dem neuen Bundesraumordnungsprogramm Hochwasserschutz ergeben. Die Naturschutzverbände halten einen Fachbeitrag Wasser für erforderlich, um die zahlreichen Aufgaben im Bereich Grundwasser-/ Gewässer-/ Hochwasserschutz, auch im Querschnitt zu den anderen Raumnutzungen, adäquat behandeln zu können.

Für den weiteren Freiraumschutz wird darüber hinaus grundlegend eine Stärkung anstatt dessen weitere Schwächung eingefordert, wozu insbesondere die Erfüllung der zentralen raumordnerischen Aufgabe gehört, Siedlungsraum und Freiraum voneinander abzugrenzen und der weiteren Zersiedlung des Freiraums entgegenzuwirken. Auch dieses gesetzlich formulierte Prinzip wird mit dem neuen Entwurf aufgeweicht. Die Abschwächung bzw. Aufgabe der Steuerungsfunktion des Regionalplans für eine möglichst nachhaltige Entwicklung in der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (Windkraft, Deponiestandorte, Abgrabung oberflächennaher Bodenschätze) wird strikt abgelehnt.

Mehr Informationen zu diesen und weiteren Kritikpunkten finden Sie in der gemeinsamen Stellungnahme der Naturschutzverbände:

Stellungnahme zu den textlichen Darstellungen

Stellungnahme zu den zeichnerischen Darstellungen

Stellungnahme: Zusammenfassung