Rheinspange 553: Kein Bedarf und keine umweltverträgliche Variante für die neue Autobahn-Querverbindung im Kölner Süden

Die Naturschutzverbände lehnen den Bau der Autobahnquerspange entschieden ab. Die Begründung dazu liegt in der fehlenden verkehrlichen Erforderlichkeit und dem nicht ersichtlichen ausreichenden verkehrlichen Nutzen, der Betroffenheit eines auch überörtlich bedeutsamen, höchst schutzwürdigen und schutzbedürftigen Raumes sowie der zu erwartenden kumulierenden und Folgewirkungen im Hinblick auf weitere Infrastrukturprojekte sowie Siedlungserweiterungen für Wohnen und Gewerbe.

Website Rheinspange, AutobahnGmbH

Sie kritisieren, dass unabhängig von jeder Variante der Verlust des letzten noch verbleibenden, großräumig unzerschnittenen Raumes im Großraum Köln mit zahlreichen Funktionen für den Biotopverbund, den Artenschutz, die Erholung und klimatische Ausgleichsfunktionen induziert würde. Bei Umsetzung der Planung drohe die unwiederbringliche Zerstörung eines großräumigen und landesweit bedeutsamen Feldvogellebensraums. Außerdem würden die Beeinträchtigungen des Artenschutzes nach Einschätzung der Naturschutzverbände für die nachfolgende Planfeststellungsebene eine „kritische Masse“ erreichen, die die Umsetzbarkeit der Planung in Frage stellt. 

Die Vorzugsvariante 6aT, die den neuen Autobahnabschnitt von der A 555 nahe der Anschlussstelle Wesseling im Westen im Tunnel unter dem Rhein und rechtsrheinisch nördlich an Niederkassel vorbei bis zur Anschlussstelle inmitten der Spicher Seen an die A 59 führt, weist zwar im Vergleich zu den anderen Varianten im Rahmen der angewendeten Bewertungskriterien im Hinblick auf die Umweltauswirkungen eine geringere Belastung auf. Auch erscheinen die festgestellten Umweltauswirkungen bei der aus Umweltgesichtspunkten am besten bewerteten Variante 10T nur geringfügig höher. Sie beeinträchtigt aber u.a. massiv den insbesondere für Amphibien hoch bedeutsamen Lebensraum der Spicher Seen und den damit zusammenhängenden Biotopverbund. Die vergleichende Variantenbewertung mit den zahlreich zusammengetragenen Kriterien und Daten kann  nicht darüber hinweghelfen, dass das Vorhaben in einem Raum mit durchgängig hohem und sehr hohem Raumwiderstand angesiedelt ist, in dem es grundsätzlich keine umweltverträgliche Variante gibt. 

Die Naturschutzverbände fordern in ihrer Stellungnahme zur Offenlage der Rheinspange in der Linienbestimmung vom 17.02.2025 daher den sofortigen Stopp der Planungen für dieses naturschutzfachlich höchst kritische und im Rahmen eines wirksamen Klimaschutzes kontraproduktive Vorhaben. 

Hintergrund: Bisherige Beteiligung der Naturschutzverbände zur „Rheinspange“

Die Naturschutzverbände haben das Verfahren zur Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für die Linienbestimmung zur „Rheinspange 553“ bereits seit 2018 intensiv mit zahlreichen Terminteilnahmen und Stellungnahmen begleitet. So wurden im projektbegleitenden Dialogforum, dem auch Vertreter*innen der Naturschutzverbände angehören, die jeweiligen Planungsschritte und Gutachtenergebnisse zur Rheinspange regelmäßig vorgestellt und diskutiert. Zudem brachten sich die Naturschutzverbände in den 3 UVS-Terminen mit den Naturschutzbehörden intensiv ein und erarbeiteten Stellungnahmen zur Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping), zur Ermittlung des Raumwiderstandes und zur Auswirkungsprognose mit Variantenvergleich

Das Vorhaben ist ein Pilotprojekt für ein groß angelegtes, neues Beteiligungskonzept, das neben einer kontinuierlichen Arbeit in verschiedenen Begleitgremien eine intensive öffentliche Information (Info-Märkte, Exkursionen, etc.) und Kommunikation (Website, Infobrief etc.) auch Planungswerkstatt und Online-Bürgerdialog beinhaltet. Zu den Begleitgremien gehört auch das Dialogforum, das sich aus interessierten Bürger*innen, Gruppen der Zivilgesellschaft (u.a. Naturschutzverbände, Bürgerinitiativen) sowie Vertreter*innen der Wirtschaft (u.a. Unternehmen, Verkehrsverbünde) und den Vertreter*innen der betroffenen Städte und Kreise zusammensetzt.