Regionalplanung im Bereich Energiegewinnung für das Münsterland und Arnsberg: Frühzeitige Konfliktvermeidung und räumliche Steuerung gefordert!

Stellungnahmen der nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) zu den sachlichen Teilabschnitten Energie zu den Regionalplänen Münsterland und Arnsberg liegen vor.

Die Naturschutzverbände begrüßen, dass der dringend gebotene Umbau der Energieversorgung hin zu einer Energieversorgung aus ausschließlich erneuerbaren Energiequellen mithilfe der Regionalplanung voran gebracht werden soll. Schließlich bietet die überregionale räumliche Planung Möglichkeiten und Chancen, die mit dem Bau und Betrieb von Windenergieanlagen, der Errichtung von Pumpspeicherbecken, der Nutzung von Biomasse und Wasserkraft u.a. verbundenen Konflikte mit Natur und Landschaft frühzeitig durch entsprechende planerische Vorgaben und räumliche Steuerung zu vermeiden bzw. das Konfliktpotential zu verringern. Die Entwürfe der sachlichen Teilabschnitte Energie (TA Energie) zu den Regionalplänen Münsterland und Arnsberg stoßen bei den Naturschutzverbänden gleichwohl auf erhebliche Bedenken und werden in der vorgelegten Fassung abgelehnt. Die Naturschutzverbände kritisieren generell die fehlende räumliche Steuerung der Windenergiebereiche, die eine Darstellung als Vorranggebiet mit der Wirkung eines Eignungsgebiets erfordern würde. Insgesamt lässt der Umfang der in den Planentwürfen dargestellten Windenergievorranggebiete eine auf die Ziele des Landes - die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 30 % im Jahr 2025 - ausgerichtete und nachvollziehbare Bedarfsbegründung vermissen. Die bei der Erarbeitung der Planentwürfe zugrunde gelegten Kriterien für die Auswahl der Windenergievorranggebiete sind nicht geeignet bzw. ausreichend, die sich abzeichnenden Konflikte insbesondere mit artenschutzfachlichen Belangen zu bewältigen. So werden beispielsweise die Vogelzug- und Wildtierverbundkorridore nach Auffassung der Naturschutzverbände nur unzureichend beachtet. Es fehlen ferner Vorgaben gegenüber den Kommunen, welche Bereiche im Zuge der Bauleitplanung bei der Darstellung von Windenergiekonzentrationszonen frei zu halten sind. Die planerischen Grundsätze und Ziele zur Biomasse- und Solarenergienutzung sowie zur Wasserkraft sind unzureichend.

In ihren umfassenden Stellungnahmen haben die Naturschutzverbände zahlreiche Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu den textlichen Festlegungen vorgelegt und ihrerseits Tabukriterien zur Ermittlung der geeignetsten Flächen für die Nutzung der Windenergie entwickelt. Die zeichnerischen Darstellungen für die beabsichtigten Bereiche für die Windenergienutzung wurden im Einzelnen geprüft und bewertet. Hinsichtlich der Methodik, die den strategischen Umweltprüfungen zugrunde liegt, bemängeln die Naturschutzverbände eine unzureichende Befassung mit dem Artenschutz, insbesondere hinsichtlich der Betroffenheit windenergiesensibler Arten, und die fehlende übergeordnete Betrachtung der Auswirkungen der planerisch vorgesehenen Vorhaben und Nutzungen auf den Biotopverbund.